1.140 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Leiharbeitnehmer in Leiharbeitsfirmen der Tarifvertrag der Branche gilt an die der Arbeitnehmer entliehen wird.
Begründung
Die Leiharbeitsunternehmen sind durch den Gleichstellungsgrundsatz dazu verpflichtet Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen zu beschäftigen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmen. Dies wird von den Personaldienstleistern umgangen mit der Einführung von eigenen Tarfiverträgen der "Leiharbeitsbranche". Das Umgehen von bestehenden Tarifverträgen der entleihenden Unternehmen durch das Einführen von Tarifverträgen für Arbeitnehmer der Leihunternehmen muss im Sinne des Gleichstellungsgrundsatzes bei der Arbeitnehmerüberlassung unterbunden werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.01.2012
Petition endet:
06.04.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-17-11-8101-032726Arbeitnehmerüberlassung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass für Leiharbeitnehmer in Leiharbeitsfirmen der Tarifvertrag
der Branche gilt, an die der Arbeitnehmer entliehen wird.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass der
Gleichstellungsgrundsatz, nach dem Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen
zu beschäftigen sind wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens,
durch die Einführung eigener Tarifverträge der Leiharbeitsbranche umgangen werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.