Region: Germany

Arbeitnehmerüberlassung - Tarifliche Eingruppierung der Leiharbeitnehmer

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

1,140 signatures

The petition is denied.

1,140 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für Leiharbeitnehmer in Leiharbeitsfirmen der Tarifvertrag der Branche gilt an die der Arbeitnehmer entliehen wird.

Reason

Die Leiharbeitsunternehmen sind durch den Gleichstellungsgrundsatz dazu verpflichtet Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen zu beschäftigen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmen. Dies wird von den Personaldienstleistern umgangen mit der Einführung von eigenen Tarfiverträgen der "Leiharbeitsbranche". Das Umgehen von bestehenden Tarifverträgen der entleihenden Unternehmen durch das Einführen von Tarifverträgen für Arbeitnehmer der Leihunternehmen muss im Sinne des Gleichstellungsgrundsatzes bei der Arbeitnehmerüberlassung unterbunden werden.

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Petition details

Petition gestartet: 01/24/2012
Petition endet: 04/06/2012
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 4-17-11-8101-032726Arbeitnehmerüberlassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass für Leiharbeitnehmer in Leiharbeitsfirmen der Tarifvertrag
    der Branche gilt, an die der Arbeitnehmer entliehen wird.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass der
    Gleichstellungsgrundsatz, nach dem Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen
    zu beschäftigen sind wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens,
    durch die Einführung eigener Tarifverträge der Leiharbeitsbranche umgangen werde.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom... further

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