Arbeitsförderung - Regelungen zur Vergabe von Maßnahmen zur Arbeitsförderung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

57 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

57 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, Maßnahmen der Arbeitsförderung (z. B. §§ 16 SGB II, 45 SGB III, 81 SGB III) nur an Auftraggeber zu vergeben, die mindestens 80 % unbefristet Beschäftigte in den Maßnahmen einsetzen und hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Entlohnung tarifvertraglich gebunden sind oder in ihren Arbeitsverträgen auf den Inhalt eines Tarifvertrages der Branche verweisen.

Begründung

1.Über befristet beschäftigte Mitarbeiter wird die betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung unterlaufen. Die Arbeitsverträge der gewählten Betriebsratsmitglieder mit befristeten Arbeitsverträgen werden in der regel nicht verlängert oder entfristet. Auf diesem Weg entledigt man sich uU eines ganzen Betriebsrates, sofern unter diesen Voraussetzungen überhaupt noch befristet beschäftigte Mitarbeiter für dn Betriebsrat kandidieren wollen, was sehr selten der Fall ist.Das Unterlaufen der betrieblichen Mitbestimmung findet zusätzlich in großem Umfang nach wie vor durch den Einsatz freier Mitarbeiter / Honorarkräfte statt, die darüber hinaus zum Teil auch noch zu einem Dumpinglohn beschäftigt werden. Honorarsätze von 16,00 Euro / Stunde sind bei namhaften überregionalen Bildungsträgern nicht selten.2.Aktuell werden Mindestlöhne nach dem Weiterbildungstarifvertrag gezahlt und dies auch nur für das pädagogische Personal. Verwaltungspersonal wird oft nur nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt, obwohl dieses Personal ebenfalls gut qualifiziert sein muss, um die Verwaltunsgaufgaben erfülen zu können.Die gesetzlichen Regelungen für die betriebliche Altersversorgung können von den Mitarbeiter oft selbst dort nicht genutzt werden, wo kein Tarifvertrag erforderlich ist, weil die finanziellen Mittel / Entlohnung unzureichend ist, selbst unter Geltung des allgemeinverbindlich erklärten Weiterbildungstarifvertrages.Die derzeitige Regelung diskriminiert Alleinerziehende. Einer der 10 größten Bildungsanbieter in Deutschland hat beispielsweise die Einstellung einer alleinerziehenden Bewerberin abgelehnt, weil diese von dem Netoeinkommen nicht leben könne.Zugegeben, Kapitalgeber von Weiterbildungsträgern müssen Gewinn machen, aber beiEigenkapitalrenditen zwischen 600 % und 1000 %Jährlichen Gwinnsteigerungen zwischen 130 % und 300 %Jährlichen Gewinnausschüttungen zwischen 4 und 5 Milionen EuroGehaltssteigerungen der Geschäftsführer zwischen 30 % und 30 % pro Jahrwährenddie Gehälter für nichtpädagogisches Personal um 0 % steigtundfür pädagogisches Personal entsprechend dem Mindestlohn in der regel zwischen 2 bis 4 % muss der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer im Sinne einer sozialen Stabilität und Ausgewogenheit schaffen, zumal dei Gewinne und Steigerungen der Gehälter der Geschäftsführung aus öffentlichen Beitragen und Steuern finanziert werden, für die jeder Arbeitnehmer aufkommt. Vom Mindestlohn in Altersarmut kann die Perspektive für Mitarbeiter in der der öffentlich geförderten Weiterbildung sein.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.10.2018
Petition endet: 14.01.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

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