66 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der zu erwartende Mindestlohn an den jeweiligen Kaufpreisindex/die jeweiligen Lebenshaltungskosten der Region/des Landkreises angepasst wird.
Αιτιολόγηση
Nachdem die Lebensverhältnisse der einzelnen Regionen unterschiedlich sind, führt ein einheitlicher Mindestlohn in strukturschwachen Regionen vermutlich zum Arbeitsplatzabbau und in strukturstarken Regionen können die Menschen auch mit Mindestlohn vermutlich nicht davon Leben. Eine Verknüpfung des Mindestlohnes mit dem z. B. Kaufpreisindex eines Landkreises würde genau dieses Effekt umkehren. In stukturstarken Regionen (z. B. München) würde dies einen Anstieg des Mindestlohnes bedeuten z. B. bei einem Mindestlohn von 8,50 EUR und einem Kaufpreisindex von 140% müsste hier ein Mindestlohn von 11,90 EUR bezahlt werden. Somit haben hier die Menschen wieder mehr die Möglichkeit, die hohen Kosten der stukturstarken Region zu kompensieren. Auf der anderen Seite muss in stukturschwachen Regionen ein geringer Mindestlohn gezahlt werden. Das ist möglich, da hier die Lebenshaltungskosten auch geringer sind. Ein möglicher Arbeitsplatzabbau aufgrund des Mindestlohnes wird deutlich reduziert. Auch würde mit dieser Regelung der Auftrag der Regierung, gleiche Lebensbedingung in ganz Deutschland zu gewährleisten, unterstützen. Die Folge der Regelung wäre, dass in Branchen, die vom Mindestlohn verstärkt betroffen und eher standortunabhängig sind, sich verstärkt in sturkturschwachen Regionen ansiedeln. Somit erhalten diese Regionen mehr Kaufkraft. Stukturstarke Regionen werden (nach meiner Einschätzung) etwas langsamer wachsen, so dass der Abstand der Kaufpreisindexe der Regionen sich verringert.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
30/03/2014
Η αναφορά τελειώνει:
11/05/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 4-18-11-8006-004952Arbeitslohn
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der angestrebte Mindestlohn an den jeweiligen
Kaufpreisindex/die jeweiligen Lebenshaltungskosten der Region/des Landkreises
angepasst wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, der angestrebte Mindestlohn in
Höhe von 8,50 Euro führe in strukturschwachen Regionen vermutlich zum
Arbeitsplatzabbau. In strukturstarken Regionen könnten die Menschen auch vom
Mindestlohn nicht leben. Der Mindestlohn solle daher angepasst werden. So könnte
auch das Ziel, gleiche Lebensbedingungen... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.