Arbeitslosengeld - Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

64 Unterstützende 64 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Abschaffung der Sperrfristen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefordert (§ 159 SGB III).

Begründung

Durch die Sperrfristen im SGB III (Arbeitslosengeld I) wird den Betroffenen genauso das Existenzminimum entzogen wie durch die Sanktionen im SGB II. Auch wenn das Arbeitslosengeld II eine Steuerleistung und das Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung ist (also das Arbeitslosengeld I nach der Definition kein Existenzminimum), läuft es auf das gleiche Prinzip hinaus. Auch der Arbeitslosengeld I-Empfänger lebt von seinem Geld und muss Miete, Strom, Versicherungen etc. bezahlen. Wird eine Sperrfrist verhängt, wird genauso die Existentz entzogen und es entstehen Zahlungslücken und es besteht die Gefahr, dass Schulden auflaufen. Der Betroffene hat zwar die Möglichkeit, bei einer Sperrfrist ALG-II zu beantragen. Das Genehmigungsverfahren dauert aber mindestens 4 Wochen und in dieser Zeit hängen die Leute genauso in der Luft und wissen nicht, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Weiterhin wird das ALG-II um mindestens 30 % gekürzt, weil das Fehlverhalten im Rahmen des SGB III auf das SGB II übergreift. Sperrfristen müssen abgeschafft werden, weil sie für die Betroffenen genauso Repressalien bedeuten wie Sanktionen im Rahmen des Arbeitslosengeld II.

Link zur Petition

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