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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass der Bezug von ALG 1 als reine Versicherungsleistung anzusehen ist. Die für einen Bezug der Leistung gekoppelte sogenannte "Wiedereingliederungsvereinbarung" ist als unrechtmäßig anzusehen.
Razones.
Die an den Bezug von ALG 1 gekoppelte sogenannte "Wiedereingliederungsvereinbarung" steht einer Leistung entgegen, welche der Versicherte selbst durch entsprechende Einzahlungen bereits erbracht, und bereits durch eine "Zwangsversicherung" für den Fall der Fälle eine entsprechende Absicherung getroffen hat..Daher ist die "Wiedereingliederungsvereinbarung" als unzulässig anzusehen. Leistungsempfänger von ALG 1 sowie Bezieher von ALG 2 sind i.d.R. stets bemüht sich erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Jedoch sollten die Bedingungen, unter welchen Ansprüche auf Leistungen bezogen werden können, die Betroffenen nicht generell und von Vorhinein an "noch" schlechtere Bedingungen zwingen, welche so in einer sogenannten "Wiedereingliederungsvereinbarung" formuliert sind.Diese stellt alleine von der Formulierung her einen "Schlag ins Gesicht" der Betroffenen dar.Eine Versicherung eines "privaten" Versicherers würde mit solchen Versicherungsbedingungen nie abgeschlossen werden. Wenn die Versicherungsnehmer mit solchen Konditionen konfrontiert würden, bzw. diesem Versicherungsunternehmen könnte zu Recht eine betrügerische Absicht unterstellt werden.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
14/09/2015
La petición termina:
26/10/2015
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-11-81501-025584
Arbeitslosengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Bezug von Arbeitslosengeld als reine
Versicherungsleistung anzusehen und nicht an eine
Wiederereingliederungsvereinbarung zu koppeln.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die an den Bezug von
Arbeitslosengeld gekoppelte sogenannte Wiedereingliederungsvereinbarung stehe
einer Leistung entgegen, welche der Versicherte... Más.