79 Underskrifter
Petitionen blev ikke opfyldt
Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass § 82 SGB XII dahingehend geändert wird, dass Erbschaften, Schenkungen, finanzielle Zuwendungen und Gewinne aus Lotterien in der Höhe des dreifachen Regelsatzes anrechnungsfrei bleiben. Ebenso wie die Rückerstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen bei Mietverträgen und die Rückerstattung der Kaution.
Begrundelse
In meinem Falle muss ich alle Lotterieeinnahmen, auch Kleinstbeträge, an das Sozialamt abführen. Des weiteren muss ich die Rückerstattung aus Nebenkostenvorauszahlung durch meinen Vermieter, in voller Höhe an das Sozialamt abführen. Beides empfinde ich als ungerecht. Der § 82 des SGB XII ist ungerecht.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
24.02.2017
Andragendet slutter:
06.04.2017
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 30-03-2019Pet 3-18-11-2170-040963 Sozialhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
gefordert.
Der Petent führt insbesondere aus, dass die Einkommensanrechnung bei Leistungen
der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ungerecht sei und
kritisiert hierbei insbesondere, dass auch kleine Beiträge unabhängig von ihrer
Herkunft als Einkommen angerechnet würden. In seinem persönlichen Fall habe er
alle Lotterieeinnahmen, auch Kleinstbeträge, an das Sozialamt abführen müssen.
Zudem habe er die Rückerstattung... mere
Debatter
Wieso sollte das Jobcenter die Nebenkostenrückerstattung während Ihrer SGB II-Zeit nicht erhalten ? Das Jobcenter, explizit unser Staat, zahlt schliesslich die Miete ! Ihr Anliegen ist irrelevant.