Arbeitslosengeld II - Änderung des § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (Begriff des Einkommens)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
79 Unterstützende 79 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

79 Unterstützende 79 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass § 82 SGB XII dahingehend geändert wird, dass Erbschaften, Schenkungen, finanzielle Zuwendungen und Gewinne aus Lotterien in der Höhe des dreifachen Regelsatzes anrechnungsfrei bleiben. Ebenso wie die Rückerstattung aus Nebenkostenvorauszahlungen bei Mietverträgen und die Rückerstattung der Kaution.

Begründung

In meinem Falle muss ich alle Lotterieeinnahmen, auch Kleinstbeträge, an das Sozialamt abführen. Des weiteren muss ich die Rückerstattung aus Nebenkostenvorauszahlung durch meinen Vermieter, in voller Höhe an das Sozialamt abführen. Beides empfinde ich als ungerecht. Der § 82 des SGB XII ist ungerecht.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-2170-040963 Sozialhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
    gefordert.

    Der Petent führt insbesondere aus, dass die Einkommensanrechnung bei Leistungen
    der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ungerecht sei und
    kritisiert hierbei insbesondere, dass auch kleine Beiträge unabhängig von ihrer
    Herkunft als Einkommen angerechnet würden. In seinem persönlichen Fall habe er
    alle Lotterieeinnahmen, auch Kleinstbeträge, an das Sozialamt abführen müssen.
    Zudem habe er die Rückerstattung... weiter

Noch kein PRO Argument.

Wieso sollte das Jobcenter die Nebenkostenrückerstattung während Ihrer SGB II-Zeit nicht erhalten ? Das Jobcenter, explizit unser Staat, zahlt schliesslich die Miete ! Ihr Anliegen ist irrelevant.

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