239 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Lohn von Kindern aus Harz VI Familien nicht mehr ab 100€/Monat auf die Höhe des Harz VI der Eltern angerechnet werden soll.
Raison
Kinder von Harz VI-Empfängern dürfen nur bis zu 100€/Monat dazuverdienen.Alles was darüber hinaus geht, wird den Eltern direkt vom Harz VI abgezogen. Wie soll dieses Kind lernen, dass es sein Leben selbst in der Hand hat und durch Fleiß sein Leben verändern kann.Kinder aus anderen Familien haben ihr Geld auch zur freien Verfügung.Der Effekt dieses Gesetzes ist nicht der, dass Kinder Verantwortung übernehmen und schon früh arbeiten, sondern der, dass diese Kinder gar nicht erst anfangen sich einen Nebenjob zu suchen, wenn sowieso nichts bei ihnen ankommt.Möchte ein Kind aus einer Harz VI Familie z.B. zwischen Abitur und Studium arbeiten und sich Geld ansparen, wird dieses (über 100€/Monat) den Eltern beim Harz VI gekürzt. Diese Kinder haben also keine Chance ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.Deutschland ist eines der Länder in welchem das Geburtshaus die berufliche Zukunft am stärksten determiniert. Vielleicht hängt das ja damit zusammen, dass hier die Kinder zu stark in ihrer Möglichkeit zur Selbstbestimmung eingeschränkt werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
07/04/2014
Fin de la pétition:
19/05/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-81503-005369
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Hinzuverdienstgrenze für Kinder (100 Euro
monatlich) anzuheben, deren Eltern die Grundsicherung für Arbeitslose (Hartz IV)
beziehen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Anrechnung von
Erwerbseinkommen von Kindern im Rahmen der Hilfebedürftigkeitsprüfung nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Kinder demotivierend sei.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.