Region: Germany

Arbeitslosengeld II - Anpassung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
543 supporters 543 in Germany

The petition is denied.

543 supporters 543 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Regelsätze bei Kindern (Sozialgeld) denen der Erwachsenen (volljährigen) anzupassen.

Reason

Es ist zum einen diskriminierend wenn Kinder einen deutlich geringeren Regelsatz erhalten als Erwachsene bzw. bei den Regelsätzen der Kindern eine Abstufung vorgenommen wird. Zum anderen ist es aber auch so das der Bedarf bei Kindern (gerade bei heranwachsenden) deutlich höher ist (beispielsweise muss mehr Kleidung gekauft werden) als momentan im derzeitigen Regelsatz für Kinder enthalten ist. Außerdem ist es nicht einsehbar warum bei Kindern Abstufungen bei den Regelsätzen vorgenommen werden. Sind Kinder nicht genauso gleichwertig wie ein Erwachsener?! Bei den Ärmsten der Gesellschaft (nähmlich den Kindern) zu sparen finde ich unwürdig.

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News

  • Pet 4-18-11-81503-001768Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitslose die Erhöhung
    des Regelsatz für Kinder auf die Höhe der für Erwachsene geltenden Regelsätze
    begehrt.
    Als Begründung wird vorgebracht, es sei nicht einsehbar, warum bei Kindern
    Abstufungen der Regelsatzleistungen gelten würden. Kinder seien „genauso
    gleichwertig wie Erwachsene“, es sei diskriminierend und unwürdig, bei ihnen als den
    „Ärmsten der Gesellschaft“ zu sparen. Ferner wird angeführt, dass der tatsächliche
    Bedarf für Kinder beispielsweise... further

Not yet a PRO argument.

No CONTRA argument yet.

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