Region: Niemcy

Arbeitslosengeld II - Anpassung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
543 Wspierający 543 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

543 Wspierający 543 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Regelsätze bei Kindern (Sozialgeld) denen der Erwachsenen (volljährigen) anzupassen.

Uzasadnienie

Es ist zum einen diskriminierend wenn Kinder einen deutlich geringeren Regelsatz erhalten als Erwachsene bzw. bei den Regelsätzen der Kindern eine Abstufung vorgenommen wird. Zum anderen ist es aber auch so das der Bedarf bei Kindern (gerade bei heranwachsenden) deutlich höher ist (beispielsweise muss mehr Kleidung gekauft werden) als momentan im derzeitigen Regelsatz für Kinder enthalten ist. Außerdem ist es nicht einsehbar warum bei Kindern Abstufungen bei den Regelsätzen vorgenommen werden. Sind Kinder nicht genauso gleichwertig wie ein Erwachsener?! Bei den Ärmsten der Gesellschaft (nähmlich den Kindern) zu sparen finde ich unwürdig.

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Aktualności

  • Pet 4-18-11-81503-001768Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitslose die Erhöhung
    des Regelsatz für Kinder auf die Höhe der für Erwachsene geltenden Regelsätze
    begehrt.
    Als Begründung wird vorgebracht, es sei nicht einsehbar, warum bei Kindern
    Abstufungen der Regelsatzleistungen gelten würden. Kinder seien „genauso
    gleichwertig wie Erwachsene“, es sei diskriminierend und unwürdig, bei ihnen als den
    „Ärmsten der Gesellschaft“ zu sparen. Ferner wird angeführt, dass der tatsächliche
    Bedarf für Kinder beispielsweise... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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