246 Podpisy
Petycja została zakończona
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach § 12 Abs. 2 BAföG bekommen, Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) haben.
Uzasadnienie
In der AV-BuT (vom 6.12.11 in der geänd. Fassung vom 9.7.13) wird darauf hingewiesen, dass die Ausschlussregelungen des § 7 (5) SGB II auch für die Leistungen der Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II gelten. Die Leistungsgewährung nach BAföG sowie SGB II § 27 erfolgt auf Grund einer Einkommensabfrage, welche die Hilfsbedürftigkeit aufzeigt. Das Einkommen setzt sich aus BAföG § 12 (2) und dem Zuschuss zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung § 27 (3) SGB II zusammen. Dieses Einkommen ergibt nach Berücksichtigung der §§ 19 und 22 SGB II eine Summe, die dem ALG II gleichzusetzen ist. Der Ausschluss dieses Personenkreises von den Leistungen für Bildung und Teilhabe ist nicht nachvollziehbar. Gerade dieser Personenkreis möchte an den Bildungsmöglichkeiten teilhaben und durch die vorhandenen Regelungen wird dies erschwert.
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Ruszyła petycja:
03.12.2013
Petycja się kończy:
14.01.2014
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 4-18-11-81503-002617
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – zu überweisen, soweit Sicherungs- und Förderungslücken für
Jugendliche angesprochen sind;
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung
Die Petentin fordert, dass Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz bekommen, auch Anspruch auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe haben.
Zur Begründung bringt sie vor, der Ausschluss der Bezieher von Leistungen nach
dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) von den Bildungsmöglichkeiten
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