54 Firmas
No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass eine/ein Verletztenrente/-geld beziehungsweise eine Berufskrankheitenentschädigung bei Hartz 4 nicht angerechnet werden darf.
Razones.
Die o.g. Rente bzw. Entschädigungszahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung Berufsgenossenschaften, kann nicht als Entschädigung, Erwerbsminderungsrente oder Gehalt, Einkünfte angesehen werden. Denn die Zahlungen dienen als Mehraufwandsentschädigung und nicht als Einkünfte jeglicher Art. Die Einkünfte aus den Zahlungen der Berufsgenossenschaften gesetzliche Unfallversicherungen dienen zum Erhalt des Lebens, der Gesundheit. Die Träger der Sozialversicherungen, der Berufsgenossenschaften haben den Auftrag Leistungen zum Erhalt der Gesundheit, Leistungen zum Erhalt des Arbeitslebens, der Integration zu leisten. Nebst Leistungen zur Rentenversicherung, Pflegekasse usw. sollten von den Leistungsträgern abgegolten werden. Aber es werden keine Zahlungen zur Rente bei Hartz 4 getätigt. Bei ALG 1 geht es ja auch, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung AGG und werden durch jeglicher Berufserkrankung diesbezüglich diskriminiert. Ein Vergleich von Verletztengeld zu Kriegsopferentschädigung (Verletzung durch Feindeinwirkung) kann so nicht akzeptiert werden. Ob Verletzung bei der Arbeit oder Schussverletzung im Krieg ist genau das gleiche es gibt keinen Unterschied.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
05/07/2018
La petición termina:
22/08/2018
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Petitionsausschuss
Pet 4-19-11-81503-003982
63456 Hanau
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass eine Verletztenrente bzw. Verletztengeld aus der
gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
nicht als Einkommen bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet wird.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
eingestellt.... Más.