Regiji: Nemčija

Arbeitslosengeld II - Keine Anrechnung von ALG-I-Leistungen auf ergänzende ALG-II-Leistungen

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
44 podpornik 44 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

44 podpornik 44 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, Arbeitslosengeld-I-Leistungen nicht auf ergänzende Arbeitslosengeld-II-Leistungen anzurechnen.

razlog

Bezieht ein Arbeitslosengeld-I-Empfänger zu wenig Leistungen und wird sein Existenzminimum unterschritten, kann er aufstockende Hartz-IV-Leistungen beantragen. Das Arbeitslosengeld II stellt das errechnete Existenzminimum dar, welches durch statistische Werte errechnet wurde. Nur ist der Hinkefuß dabei, dass die ALG-I-Leistungen, die zu wenig bezogen werden, auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden. Das Existenzminimum, welches ALG II darstellt, wird durch die Anrechnung des ALG I als Einkommen, unterschritten. Beispiel für Sie: Regelsatz ALG II - 409 Euro Miete warm (angemessen) 206,00 Euro Bedarf: 615,00 EuroALG-I- Leistungen werden auf das Existenzminimum als Einkommen mit 71,04 Euro gegengerechnet. Somit ergibt sich ein geringerer Zahlbetrag nach Adam Riese als was das Existenzminimum darstellt. Das ist ein praktischer Lebenssachverhalt!Ob dieser Unsinn von Ihnen so gewollt ist, kann ich nicht beurteilen! Ich denke, hier besteht in diesen Zeiten Handlungsbedarf! Dass Sie meine Petition in dieser Form nicht veröffentlichen ist mir klar! Trotzdem ist diese Gesetzgebung kompletter Nonsens. Bitte keine Begründung: ALG I ist eine Versicherungsleistung und ALG II eine Steuerleistung. Zwei verschiedene Träger sind zuständig. So schlau ist der mündige Bürger selber. Die Tatsache ist, das Existenzminimum ändert sich trotzdem nicht!Vielen Dank!

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novice

  • Pet 4-18-11-81503-041094 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Arbeitslosengeld I-Leistungen nicht auf ergänzende
    Arbeitslosengeld II-Leistungen anzurechnen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein Arbeitslosengeld
    I-Empfänger aufstockende Hartz IV-Leistungen beantragen könne, sofern die Höhe
    des Arbeitslosengeldes I das Existenzminimum unterschreite. Weil Leistungen des
    Arbeitslosengeldes I auf die Höhe der Hartz IV-Leistungen angerechnet würden,
    werde insgesamt das Existenzminimum unterschritten. Dies müsse geändert... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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