345 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Anrechnungsfreiheit von Bafögleistungen für Studierende bei gleichzeitigem Bezug von ALG II-Leistungen
Reden
Bafög ist dafür da, dass sich auch ärmere Hochschulzugangsberechtigte (Abiturienten) ein Studium leisten können. Sind diese aber vorher im ALG II-Bezug, wird bisher das Bafög voll angerechnet und sie aus dem ALGII-Bezug und somit aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen. Damit wird ein Studium meist unmöglich. Dies verstößt gegen das Recht auf freie Wahl der Berufsausbildung. Das Bafög wird komplett für das Studium benötigt,, da es sogar noch unter dem ALGII-Regelsatz liegt, ist die Anrechnung des Bafögs kontraproduktiv und zwingt den Studierenden in niedrigqualifiziertere Berufe. Mit Bestehen des Abiturs wird die BERECHTIGUNG erworben, an einer Hochschule (Universität) studieren zu dürfen. Ebenso verstößt die Anrechnung bzw der Ausschluss von Bafögberechtigten in ALGII-Bezug gegen den Grundsatz, dass man anderen gegenüber nicht benachteiligt werden darf. Ebenso wird im weiteren Verlauf das Recht auf freie Berufsausübung bei entsprechender Qualifikation verletzt.
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downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
02-12-2013
De petitie eindigt:
13-01-2014
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 4-18-11-81503-001769
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Studierende, die Arbeitslosengeld II bezogen
haben, zudem anrechnungsfrei Leistungen nach dem Bundesausbildungs-
förderungsgesetz (BAföG) erhalten können.
Zur Begründung heißt es, Studierende, die vor Aufnahme ihrer Ausbildung
Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (beispielsweise
Arbeitslosengeld II) bezogen hätten, würden bei einem BAföG-Anspruch zugleich
von den SGB-II-Leistungen ausgeschlossen. Dies benachteilige... verder
Discussie
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