541 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in Arbeit kommende Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch die bezogenen Leistungen (ALG II) nicht zurückzahlen müssen.
Raison
Ein in Arbeit kommender "Hartz IV" Bezieher bekommt seine Leistungen am Anfang eine Monats. Auch in dem Monat der Arbeitsaufnahme. Das Gehalt geht dem nun arbritenden Bürger am Ende des Monats zu. Die Regelung hierfür ist eine Anrechnung des Gehalts und der jeweilige ALG II-Bezug. Dem zufolge hat der Arbeitnehmer eine Rückzahlung zu leisten. Er hat also aufgrund der Arbeitsaufnahme Schulden zu tragen. Es sei denn, ihm fließt das Gehalt am Anfang des nächsten Monats zu. Dann muss keine Rückzahlung geleistet werdenn, wenn keine Leistung bezogen wurde. Ein Arbeitnehmer bekommt sein Gehalt jedoch rückwirkend. Beispiel: Arbeitsaufnahme am 01. Januar. Leistungen für Januar erhalten. Diese Leistung dient dem Arbeitnehmer zur Überbrückung des gehaltfreien Monats. Geht ihm das Gehalt am 31. Januar zu, muss er eine Rückzahlung leisten (hat somit mit Aufnahme der Arbeit gleich Schulden). In den meisten Fällen die gesamte Höhe des ALG II Bezugs. Fließt dem Arbeitnehmer jedoch das Gehalt am 01. Februar zu, so muss die erhaltene Leistung des Job Centers nicht zurück gezahlt werden.Hier sollte eine Lösung gefunden werden die Arbeit haben attraktiver macht und vor allem fair ist.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
29/01/2014
Fin de la pétition:
12/03/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-81503-003542
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass in Arbeit kommende Bezieher von Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch die im letzten Monat bezogenen
Leistungen nicht zurückzahlen müssen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der in Arbeit kommende
Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
aufgrund der Arbeitsaufnahme Schulden zu tragen hätte. Er erhalte im Monat der
Arbeitsaufnahme seine Leistung... plus loin
Débat
Kann ich nicht nachvollziehen, ich bekomme zum Monatsanfang das letzte Alg2, wovon ich Miete und Lebensunterhalt leisten muss, melde mich in diesen Zeitraum ab, wegen einem neuen Arbeitsverhältnis, und ich finde es dreist, dass man mir das volle alg2 zurück fordert , obwohl man erst monatsende das Gehalt bekommt. also ändert was an dieser Scheiße , schon dreist von den Staat , dass man bestraft wird , dass man wieder Arbeiten geht.