84 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, 1) dauerhaft kostenfrei oder erheblich vergünstigt zur Nutzung überlassene Vermögensgegenstände (wirtschaftliches Eigentum) bei Empfängern von Transferleistungen zum Lebensunterhalt wie eigenes Eigentum zu behandeln2) wirtschaftliches Eigentum ist analog juristischem Eigentum in Strafverfahren einziehbar.
Begründung
Ein beobachtbares Phänomän bei Verdächtigen im Umfeld der organisierten Kriminalität ist, dass sie sowohl teure Autos und Luxusgüter nutzen aber gleichzeitig Empfänger von Transferleistung zum Lebensunterhalt sind. Dies ist nach der bisherigen Gesetzeslage legal, weil ihnen die genutzten Gegenstände juristisch nicht gehören. In der Bilanzierung von Firmen existiert der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums. Er löst sich für die Zurechenbarkeit von der strengen juristischen Eigentumsdefinition. Stattdessen wird auf die Nutzungsintensität abgestellt. Übertragen bedeutet dies, dass ein Empfänger von Hartz 4 nicht gleichzeitig ein Luxusauto nutzen darf. Durch die Nutzung eines formal fremden Autos in Art und Umfang wie ein eigenes entfällt die Bedürftigkeit.Wirtschaftliches Eigentum (wie oben beschrieben) soll in Strafverfahren analog des eigenen Eigentums behandelt werden, dass heisst das auch wirtschaftliches Eigentum mit ungeklärten oder zweifelhaften Überlassungsvereinbarungen zu Gunsten der Staatskasse eingezogen werden kann. So wird vermieden, dass durch Schein- oder Verdeckungsgeschäfte Vermögen, das dem Verdächtigen zuzuordnen ist, berechtigten, staatlichen Zwangsmaßnahmen entzogen werden kann
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.05.2018
Petition endet:
11.07.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.