36 allekirjoitukset
Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass im ALG 2/Hartz 4-Bezug Sonderzahlungen für Familien mit Kindern ermöglicht werden. Wünschenswerte Sonderzahlungen, deren Höhe man entsprechend prüfen müsste: Weihnachtszulage, Urlaubszulage, Geburtstagszulage (der Kinder).
Perustelut
Das bisherige Existenzminimum sieht es nicht vor, dass aus diesen Sozial-Geldern ein entsprechender Teil für Feierlichkeiten angespart werden kann, ferner ist die momentane ALG2/Hartz4-Höhe nicht aktuell auf dem tatsächlichen Lebenserhaltungskosten berechnet, sondern stets aus den vergangenen Jahren. Es wird also stets nur nachgerechnet, ohne, dass man entsprechend eine jährliche Nachzahlung erhalten würde. Entsprechend fallen die im Jahr 2017 erhöhten Kosten, da viele Alltagsprodukte erhebliche Preissteigerungen erfahren haben (Milch zb von 40cent auf 62cent) zu Lasten der Ärmsten unter uns.Daher wäre es hier gerecht für die Kinder eine Art "Ersatzkindergeld" für besondere Anlässe zu schaffen. (Ja, das normale Kindergeld wird derzeit zu 100% angerechnet und steht den Kindern für eine erhöhte Lebensqualität nicht zur Verfügung)Kinder sollen die gleichen Chancen bekommen, dazu zählt auch, dass die Kinder sich an gesellschaftlichen Festlichkeiten anschließen können und nicht abgesondert werden, weil zu arm sind.Zu prüfen wären hier Sondergelder, die automatisch ausgezahlt werden oder, um zu sichern, dass diese Gelder wirklich dort ankommen, gezahlt werden nach Beleg. (Wie aber sollten die Familien in Vorleistung gehen?)
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
04.07.2017
Vetoomus päättyy:
28.08.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.1.2019Pet 4-18-11-81503-044115 Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass im Arbeitslosengeld II-Bezug einmalige Beihilfen
für Familienfeste wie Weihnachten, Geburtstage und für Urlaubszwecke eingeführt
werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass für derartige Anlässe im Regelbedarf kein
Ansatz enthalten sei, aus dem dafür angespart werden könne. Der Regelbedarf sei
ohnehin auf der Basis von Berechnungen aus Vorjahren bemessen und nicht den
aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst worden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die... enemmän
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan