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Arbeitslosengeld II - Übernahme tatsächlich anfallender Kosten durch Leistungsträger bei Unmöglichkeit der Anmietung angemessenen Wohnraums durch Leistungsempfänger (Änderung SGB II)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Petitsiooni ei rahuldatud

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  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im SGB II bei erfolgter vorheriger Aufforderung, sich binnen einer angemessenen Frist eine neue Unterkunft zu suchen, der Leistungsträger zur Übernahme der tatsächlich anfallenden Kosten verpflichtet ist, soweit der Leistungsempfänger aufgrund der nachgewiesenen örtlichen Bedingungen des Wohnungsmarktes nicht in der Lage ist, die Kosten auf die jeweils festgestellte Angemessenheit zu reduzieren.

Selgitus

In Anlehnung zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde gegen die Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung - Pressemitteilung Nr. 96/2017 vom 14. November 2017 - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017, Beschluss vom 06. Oktober 2017 (1 BvR 617/14; 1 BvL 2/15, 1 BvL 5/15) und dem jeweils örtlichen schwierigen Wohnungsmarktes ist hier eine gesetzliche Konkretisierung erforderlich.Es gibt örtliche Besonderheiten, wo sich bei erfolgter Aufforderung zur Suche einer entsprechend angemessenen Unterkunft, sich dennoch kein anderer angemessener Wohnraum finden lässt.Der Leistungsempfänger ist in diesem Fall gezwungen, aus seinem normalen Regelsatz Geld zur Sicherung der Unterkunft und Heizung einzusetzen.Der normale Regelsatz dient jedoch der Sicherung des Existenzminimums gem. §20 SGB II.Es soll durch die zu beschließende Änderung eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, für den Fall, dass einem Leistungsbezieher trotz Bemühen eine angemessene Unterkunft zu suchen, es nicht möglich ist, aufgrund der örtlichen Bedingungen eine entsprechende angemessene Unterkunft zu finden. Es soll dadurch erreicht werden, dass diesen Personen das gleiche Existenzminimum gewährt wird, wie Personen, die sich in einer angemessenen Unterkunft befinden.

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uudised

  • Pet 4-19-11-81503-003823 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im Falle einer Umzugsaufforderung des
    Jobcenters wegen unangemessen hoher Aufwendungen für die Unterkunft und
    Heizung die tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen sind, soweit und solange
    der Leistungsempfänger aufgrund der nachgewiesenen örtlichen Bedingungen des
    Wohnungsmarktes nicht in der Lage sei, die Kosten auf die jeweils festgestellte
    Angemessenheit zu reduzieren.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.

    Die Eingabe wurde auf der Internetseite... Edasi

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