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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitnehmer die Fahrtkosten für den Arbeitsweg von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt bekommen.
Pamatojums
Im Moment sieht es so aus, daß gerade Geringverdiener durch die Kilometerpauschale auf den Fahrtkosten sitzen bleiben und dadurch evtl. auf aufstockendes ALG 2 angewiesen sind (Einkommen zu gering bedeutet keine bzw. geringe Lohnsteuer, also auch nicht absetzbar). Auch sind es meistens Geringverdiener, die öfter die Arbeitsstellen wechseln bzw. bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten und dadurch auch nicht in die Nähe der Arbeitsstelle ziehen können.Deshalb mein Vorschlag, daß die Bundesagentur für Arbeit die Fahrkosten ähnlich wie bei Umschülern bezahlt.Gegenfinanziert werden kann dies u.a. durch Wegfall der Kilometerpauschale.
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Sākās petīcija:
13.05.2013
Petīcija beidzas:
24.06.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-11-81503-049940Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitnehmern die Fahrtkosten für den
Arbeitsweg von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.
Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass Geringverdiener aufgrund
ihres geringen Einkommens die Fahrtkosten regelmäßig nicht steuerlich absetzen
könnten. Dadurch seien sie gegebenenfalls auf ergänzende Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen. Er verweist darauf, dass die
Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung
Fahrtkosten... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.