Arbeitslosengeld II - Übernahme von Fahrtkosten durch die Bundesagentur für Arbeit

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
199 Ondersteunend 199 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

199 Ondersteunend 199 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Arbeitnehmer die Fahrtkosten für den Arbeitsweg von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt bekommen.

Reden

Im Moment sieht es so aus, daß gerade Geringverdiener durch die Kilometerpauschale auf den Fahrtkosten sitzen bleiben und dadurch evtl. auf aufstockendes ALG 2 angewiesen sind (Einkommen zu gering bedeutet keine bzw. geringe Lohnsteuer, also auch nicht absetzbar). Auch sind es meistens Geringverdiener, die öfter die Arbeitsstellen wechseln bzw. bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten und dadurch auch nicht in die Nähe der Arbeitsstelle ziehen können.Deshalb mein Vorschlag, daß die Bundesagentur für Arbeit die Fahrkosten ähnlich wie bei Umschülern bezahlt.Gegenfinanziert werden kann dies u.a. durch Wegfall der Kilometerpauschale.

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Nieuws

  • Pet 4-17-11-81503-049940Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Arbeitnehmern die Fahrtkosten für den
    Arbeitsweg von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden.
    Zur Begründung führt der Petent im Wesentlichen an, dass Geringverdiener aufgrund
    ihres geringen Einkommens die Fahrtkosten regelmäßig nicht steuerlich absetzen
    könnten. Dadurch seien sie gegebenenfalls auf ergänzende Leistungen zur
    Sicherung des Lebensunterhalts angewiesen. Er verweist darauf, dass die
    Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung
    Fahrtkosten... verder

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