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Arbeitsrecht - Bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbern mit sozialen Verpflichtungen

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Deutschen Bundestag
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  1. Algatatud 2013
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Bewerbungsverfahren denjenigen Bewerbern bei gleicher Eignung eine Bevorzugung einzuräumen ist, die als Mütter oder Väter Erziehungs- und Versorgungspflichten für eigene Kinder übernehmen oder selbst als Angehörige privat Pflegeleistungen erbringen.

Selgitus

Menschen, die Kinder erziehen oder ältere Familienangehörige selbst pflegen, erbringen weitgehend unentgeltlich erhebliche Leistungen bei der Folgenbewältigung des demographischen Umbruchs. Vor allem wenn es stimmt, dass in erster Linie die Anforderungen der Arbeitswelt dafür verantwortlich sind, dass der Kinderwunsch junger Menschen häufig ganz oder teilweise unverwirklicht bleibt, so bietet der hier gemachte Gesetzgebungsvorschlag eine Gegenmaßnahme hierzu an. Er stellt eine pragmatische Hilfestellung dar, um die „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf zu verbessern, indem die "diachrone" (zeitabhängige) Folge verschiedener Lebensphasen und ein immer wieder flexibel anpaßbares Verhältnis der für Familie einerseits und Beruf andererseits aufzubringenden Zeit und Arbeitskraft ermöglicht und verbessert wird. Gleichzeitig wird dem oft bemängelten Faktum, dass Erziehungszeiten gerade für Frauen oft mit einem Verlust von Karrierechancen einhergehen, entgegengewirkt und damit die Chancengleichheit der Geschlechter verbessert. Der Vorschlag soll auf diese Weise zugleich aus gleichstellungspolitischer Sicht einen Forschritt und aus demographiepolitischer Sicht eine nachhaltige Maßnahme bieten.

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uudised

  • Pet 4-17-11-800-046149

    Arbeitsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass bei Bewerbungsverfahren denjenigen Bewerbern bei
    gleicher Eignung eine Bevorzugung einzuräumen ist, die als Mütter oder Väter
    Erziehungs- und Versorgungspflichten für eigene Kinder übernehmen oder selbst als
    Angehörige privat Pflegeleistungen erbringen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Menschen, die Kinder
    erziehen oder ältere Familienangehörige selbst pflegen, erhebliche Leistungen bei
    der ... Edasi

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