Région: Allemagne

Arbeitsrecht - Recht des Arbeitnehmers zum Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

288 signatures

Le processus de pétition est terminé

288 signatures

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber kann nach heutigen Recht verlangen, das die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag eingereicht werden muss.

Raison

Bei einigen Krankheiten z.b. Verkehrsunfall ist eine Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag nicht möglich. Lange Wartezeiten beim Arzt sind keine Seltenheit. Krank wird man außerdem nicht unbedingt am Ort des Arbeitsgebers.Einige Arbeitgeber geben eine Abmahung, weil die AU nicht am ersten Tag abgegeben worden ist. Dagegen richtet sich diese Petition.

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détails de la pétition

Pétition lancée: 14/10/2018
Fin de la pétition: 04/12/2018
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

Pas encore un argument PRO.

Der Arbeitgeber ist unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung. Es reicht zunächst die Info, da die Postlaufzeit ohnehin hinzugerechnet werden müsste. Und ein Anruf, durch den Kranken selbst oder einen anderen, kann geregelt werden. Liegt man nach einem Unfall im KH und ist handlungsunfähig, liegt auch kein Verschulden vor, wenn die AU selbst am 10. Tag nicht vorliegt. Dazu gibt es genügend Rechtssprechungen über die Unwirksamkeit entsprechender Abmahnungen. Insofern unsinnige Petition.

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