Arbeitsrecht - Recht des Arbeitnehmers zum Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
288 Unterstützende 288 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

288 Unterstützende 288 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitgeber einzureichen. Der Arbeitgeber kann nach heutigen Recht verlangen, das die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag eingereicht werden muss.

Begründung

Bei einigen Krankheiten z.b. Verkehrsunfall ist eine Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag nicht möglich. Lange Wartezeiten beim Arzt sind keine Seltenheit. Krank wird man außerdem nicht unbedingt am Ort des Arbeitsgebers.Einige Arbeitgeber geben eine Abmahung, weil die AU nicht am ersten Tag abgegeben worden ist. Dagegen richtet sich diese Petition.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Der Arbeitgeber ist unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung. Es reicht zunächst die Info, da die Postlaufzeit ohnehin hinzugerechnet werden müsste. Und ein Anruf, durch den Kranken selbst oder einen anderen, kann geregelt werden. Liegt man nach einem Unfall im KH und ist handlungsunfähig, liegt auch kein Verschulden vor, wenn die AU selbst am 10. Tag nicht vorliegt. Dazu gibt es genügend Rechtssprechungen über die Unwirksamkeit entsprechender Abmahnungen. Insofern unsinnige Petition.

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