Arbeitsschutz - Aufnahme weiterer Konkretisierungen zum Sammelplatz und Rettungs-/Notausgangspiktogramm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

3 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die Aufnahme von weiteren Konkretisierungen zum Sammelplatz und Rettungs-/Notausgangspiktogramm in die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sowie im Fluchtwege- und Rettungsplan gefordert.

Begründung

In die ASR A1.3 sollte aufgenommen werden, dass das Piktogramm für die Sammelstelle (E007) grundsätzlich gemeinsam mit einem Zusatzschild, welches den Geltungsbereich (z. B. Gebäude oder Firmenname) angibt, anzubringen ist.Begründung: Z. B. in dicht besiedelten Misch- und Industriegebieten häufen sich die entsprechenden Schilder. Oft herrscht Unklarheit zu welchen Unternehmen/Gebäude die jeweiligen Schilder gehören. Ohne einen entsprechenden Zusatz könnte auf das Sammelstellenpiktogramm verzichtet werden und einzig auf die Unterweisungen sowie die Flucht- und Rettungspläne verwiesen werden.In die ASR A2.3 sollte aufgenommen werden, dass die Fluchtwege am Sammelplatz enden.Begründung: Häufig sind die Wege außerhalb der Gebäude, die zum Sammelplatz führen, in einem schlechten Zustand. Auch werden sie nicht immer frei von Hindernissen gehalten. Die wesentlichen Anforderungen an Fluchtwege, die sich im Gebäude befinden, sollten auch für die Wegführung außerhalb des Gebäudes gelten. Für die Betreiber von Gebäuden sollte deutlicher werden, dass die Verantwortung (für die Planung und den Betrieb von Fluchtwegen) erst am Sammelplatz endet.In die ASR A1.3 sollte aufgenommen werden, dass die Piktogramme für den Rettungsweg/Notausgang (E001 und E002) die Laufrichtung hinter den durchquerten Türen angeben.Begründung: Sehr oft kommen die Piktogramme willkürlich zum Einsatz. D. h. willkürlich "läuft" der abgebildete Mensch nach rechts oder links, obwohl die Laufrichtung eindeutig durch den Verlauf des Rettungsweges vorgegeben wird und dann auch in dem Piktogramm so abgebildet werden sollte.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.11.2016
Sammlung endet: 18.01.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-803-037687

    Arbeitsschutz


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Aufnahme von weiteren Konkretisierungen zum Sammelplatz
    und Rettungs-/Notausgangspiktogramm in die Sicherheits- und
    Gesundheitsschutzkennzeichnungen sowie im Fluchtwege- und Rettungsplan
    gefordert.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, in die Arbeitsstättenregel ASR 1.3
    sollte aufgenommen werden, dass das Piktogramm für die Sammelstelle (E007)
    grundsätzlich gemeinsam mit einem Zusatzschild, welches den Geltungsbereich (z. B.
    Gebäude oder Firmenname) angibt, anzubringen ist. In dicht besiedelten Misch- und
    Industriegebieten häuften sich die entsprechenden Schilder, so dass oft Unklarheit
    herrsche, zu welchem Unternehmen oder Gebäude die jeweiligen Schilder gehörten.
    Auch sollte in die Regelung aufgenommen werden, dass die Piktogramme die
    Laufrichtung für den Rettungsweg/Notausgang hinter den durchquerten Türen
    angeben. Bisher kämen die Piktogramme, die eine Laufrichtung anzeigten, willkürlich
    zum Einsatz.
    In die Arbeitsstättenregel ASR 2.3 sollte zudem aufgenommen werden, dass die
    Fluchtwege am Sammelplatz enden. Häufig seien die Wege außerhalb der Gebäude,
    die zum Sammelplatz führten, in einem schlechten Zustand und nicht frei von
    Hindernissen. Die wesentlichen Anforderungen, die für Fluchtwege in den Gebäuden
    gälten, sollten auch für Wege außerhalb gelten. Mit der Änderung würde es den
    Gebäudebetreibern deutlicher, dass ihre Verantwortung für die Beschaffenheit der
    Fluchtwege erst am Sammelplatz ende.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
    verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 11 Mitzeichnern unterstützt,
    und es gingen 2 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Die in der Arbeitsstättenregel ASR 1.3 abgedruckten Sicherheitszeichen
    (Piktogramme) sind als Mindestanforderungen in der EU-Richtlinie 92/58/EWG
    grundsätzlich vorgeschrieben und wurden bei der nationalen Übernahme in die
    genannte ASR an die international abgestimmten und genormten Zeichen (Norm DIN
    EN 7010) angepasst. Es besteht eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die Flucht- und
    Rettungswege unter Verwendung der in der ASR 1.3 enthaltenen Sicherheitszeichen
    verständlich zu beschildern und die Beschäftigten eingehend über Flucht- und
    Rettungswege sowie die Sammelstelle zu unterweisen. Für den Arbeitgeber besteht
    die Möglichkeit, die Beschilderung der Sammelstelle mit einem zusätzlichen Hinweis
    auf einem zusätzlichem Hinweisschild zu ergänzen. Die Notwendigkeit hierzu kann
    sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
    Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Fluchtwege und hat die gesamten
    Wege in einwandfreiem Zustand zu halten. Für die Beschäftigten bestehen einsehbare
    Flucht- und Rettungspläne. Unklarheiten dürften daher in der Praxis nicht vorkommen.
    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachlich richtig und vermag vor dem
    dargestellten Hintergrund die mit der Petition geforderten Ergänzungen der
    Arbeitsstättenregeln nicht zu unterstützen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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49 %
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