Arbeitsschutz - Aufnahme weiterer Konkretisierungen zum Sammelplatz und Rettungs-/Notausgangspiktogramm

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
3 Unterstützende 3 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

3 Unterstützende 3 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

15.09.2017, 04:25

Pet 4-18-11-803-037687

Arbeitsschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird die Aufnahme von weiteren Konkretisierungen zum Sammelplatz
und Rettungs-/Notausgangspiktogramm in die Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnungen sowie im Fluchtwege- und Rettungsplan
gefordert.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, in die Arbeitsstättenregel ASR 1.3
sollte aufgenommen werden, dass das Piktogramm für die Sammelstelle (E007)
grundsätzlich gemeinsam mit einem Zusatzschild, welches den Geltungsbereich (z. B.
Gebäude oder Firmenname) angibt, anzubringen ist. In dicht besiedelten Misch- und
Industriegebieten häuften sich die entsprechenden Schilder, so dass oft Unklarheit
herrsche, zu welchem Unternehmen oder Gebäude die jeweiligen Schilder gehörten.
Auch sollte in die Regelung aufgenommen werden, dass die Piktogramme die
Laufrichtung für den Rettungsweg/Notausgang hinter den durchquerten Türen
angeben. Bisher kämen die Piktogramme, die eine Laufrichtung anzeigten, willkürlich
zum Einsatz.
In die Arbeitsstättenregel ASR 2.3 sollte zudem aufgenommen werden, dass die
Fluchtwege am Sammelplatz enden. Häufig seien die Wege außerhalb der Gebäude,
die zum Sammelplatz führten, in einem schlechten Zustand und nicht frei von
Hindernissen. Die wesentlichen Anforderungen, die für Fluchtwege in den Gebäuden
gälten, sollten auch für Wege außerhalb gelten. Mit der Änderung würde es den
Gebäudebetreibern deutlicher, dass ihre Verantwortung für die Beschaffenheit der
Fluchtwege erst am Sammelplatz ende.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
verwiesen.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Sie wurde von 11 Mitzeichnern unterstützt,
und es gingen 2 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Die in der Arbeitsstättenregel ASR 1.3 abgedruckten Sicherheitszeichen
(Piktogramme) sind als Mindestanforderungen in der EU-Richtlinie 92/58/EWG
grundsätzlich vorgeschrieben und wurden bei der nationalen Übernahme in die
genannte ASR an die international abgestimmten und genormten Zeichen (Norm DIN
EN 7010) angepasst. Es besteht eine Verpflichtung der Arbeitgeber, die Flucht- und
Rettungswege unter Verwendung der in der ASR 1.3 enthaltenen Sicherheitszeichen
verständlich zu beschildern und die Beschäftigten eingehend über Flucht- und
Rettungswege sowie die Sammelstelle zu unterweisen. Für den Arbeitgeber besteht
die Möglichkeit, die Beschilderung der Sammelstelle mit einem zusätzlichen Hinweis
auf einem zusätzlichem Hinweisschild zu ergänzen. Die Notwendigkeit hierzu kann
sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Fluchtwege und hat die gesamten
Wege in einwandfreiem Zustand zu halten. Für die Beschäftigten bestehen einsehbare
Flucht- und Rettungspläne. Unklarheiten dürften daher in der Praxis nicht vorkommen.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachlich richtig und vermag vor dem
dargestellten Hintergrund die mit der Petition geforderten Ergänzungen der
Arbeitsstättenregeln nicht zu unterstützen. Daher empfiehlt der Ausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern