Alueella: Saksa

Arbeitsschutz - Mindestschriftgrößen für Bedienungsanleitungen und Beipackzettel

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
205 Tukeva 205 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

205 Tukeva 205 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Schriftgrößen in Bedienungsanleitungen und Beipackzetteln von Geräten und anderen Waren eine Mindestgröße haben, die jeder ohne Probleme und Hilfmittel (Lupe), lesen kann. sofern er über eine Normale Sehfähigkeit verfügt.

Perustelut

Hersteller sollen dazu verpflichtet sein, ihre Produktinformationen so auszulegen, das ein normaler Durchschnittsverbraucher diese problemlos lesen kann. Immer wieder kommt es vor, dass Bedienungsanleitungen / Beipackzettel von Geräten und anderen Waren, so klein gedruckt sind, dass man diese nur mit Hilfe einer Lupe überhaupt lesen kann. Dies stellt einen unzumutbaren Zustand für die Verbracher dar, weil damit eine einwandfreie Inbetriebnahme und Benutzung der Geräte oft nicht möglich ist. Wesenliche Informationen, die für einen ordungs- und gefahrlosen Gebrauch der Geräte und Waren erforderlich sind, können übersehen werden . Besonders bei Geräten und Waren, die in kleinen Verpackungen geliefert werden, ist aufgrund der Verpackungsgröße, der Aufdruck oder der Beipackzettel so klein gedruckt, dass er für viele Verbraucher unleserlich ist.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

  • Pet 4-18-11-803-005025

    Arbeitsschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Schriftgrößen in Bedienungsanleitungen und
    Beipackzetteln von Geräten und anderen Waren eine Mindestgröße haben, die jeder
    ohne Probleme und Hilfsmittel (Lupe) lesen kann, sofern er über eine normale
    Sehfähigkeit verfügt.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, Hersteller sollten verpflichtet
    werden, ihre Produktinformationen so auszulegen, dass ein
    Durchschnittsverbraucher diese ohne Probleme lesen könne. Es komme immer
    wieder vor, dass Bedienungsanleitungen... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt