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Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Die Petentin fordert, eine Verjährungsfrist von drei Jahren entsprechend § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen einzuführen. Weiterhin sollen studentische Praktika, Studentenjobs, die der Ausbildung dienen, und geringfügige Beschäftigungen (450 Euro-Jobs) als "Zuvor-Beschäftigung" ausgeschlossen werden.
motive
Der jetzige Formlierung von §14 Abs.1 Satz 2 TzBfG schließt keine Verjährungsfrist und keine Definition der "Zuvor-Beschäftigung" ein, somit bildet sie ein Einstellungshindernis. Qualifizierte Bewerber werden abgewiesen oder bereits ausgesprochene Einladungen zu Vorstellungsgesprächen werden wieder zurückgewiesen, wenn sie bereits zuvor bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren; und zwar nicht nur in neuerer Zeit, sondern auch dann wenn diese "Zuvor-Beschäftigung" Jahrzehnte zurückliegt und diese nur ein kurzer nicht sozialversicherungspflichtiger Studentenjob während der Semesterferien war..Diese Verwaltungspraxis kann weder im Sinn von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Sozialkassen sein. Dem Arbeitgeber entgehen so eine Vielzahl von hochqualifizierten Bewerbern. Der Bewerber ist weiterhin von der Unterstützung durch Arbeitslosengeld oder anderer womöglich schlecht bezahlter Arbeit, die nicht seinen Qualifikationen entspricht und unter Umständen nicht sozialversicherungspflichtig ist, angewiesen. Die Sozialkassen müssen womöglich weiter für einen arbeitslosen Bewerber zahlen, der ansonsten in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis arbeiten könnte.Eine Vielzahl von Arbeitnehmern sind von diesem Gesetz betroffen und finden insbesondere dann wenn der Arbeitsmarkt in ihrem Beruf sehr klein und beschränkt ist, schwer wieder Arbeit und müssen auf prekäre Arbeitsverhältnisse zurückgreifen. - Dies kann wohl nicht im Sinn des Gesetzgebers sein!
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Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
11.02.2014
Petiția se încheie:
25.03.2014
Regiune:
Germania
categorie:
știri
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Pet 4-18-11-8000-003784Arbeitsvertragsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, bei der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen
eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren einzuführen. Ferner sollen
studentische Praktika, Studentenjobs, die der Ausbildung dienen und geringfügige
Beschäftigungen als „Zuvor“-Beschäftigungen ausgeschlossen werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, die jetzige Formulierung im
§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthalte keine Verjährungsfrist und keine
Definition der „Zuvor“-Beschäftigung.... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.