Arbeitszeit der Beamten - Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung für Bundesbeamte

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
64 Ondersteunend 64 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

64 Ondersteunend 64 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das die Arbeitszeitverkürzung für Bundesbeamte von 41 auf 40 Wochenstunden nicht an den Kindergeldempfänger geknüpft ist! Hier sollte den Eltern die freie Wahl gegeben werden, wer von beiden diese Verkürzung beantragen möchte.

Reden

Es ist doch viel wichtiger, von und bei wem das Kind betreut wird! Wenn die Partnerin gar nicht die Möglichkeit hat, eine Arbeitszeitverkürzung in Anspruch zu nehmen, sie aber die Zahlungsempfängerin des Kindergeldes ist, so hat der Partner, der einen Arbeitszeitverkürzungsantrag stellen könnte, also Pech gehabt. Wo ist das bitte familienfreundlich???Jetzt fragen Sie sich, warum wechselt das Ehepaar nicht einfach den Zahlungsempfänger!?Ganz einfach, weil dies widerum eine finanzielle Einbuße wäre. Frauen zahlen bei der privaten Krankenversicherung immer noch mehr als Männer. Hat Sie 2 Kinder bei sich versichert, hat Sie 70% Beihilfeanspruch für sich und die Kinder, der Partner bekommt 50%. Wird jetzt gewechselt, bekommt der Mann die 70% mit den Kindern und die Frau hat mit dem "höheren Beitrag" mit 50%. Hier muß unbedingt etwas getan werden!

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Nieuws

  • Pet 1-17-06-20102-031467Arbeitszeit der Beamten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung
    für Bundesbeamte von 41 auf 40 Wochenstunden nicht an den Kindergeldempfänger
    geknüpft ist.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine
    Wahlfreiheit der Eltern unabhängig vom Kindergeldbezug geschaffen werden müsse,
    damit die Eltern die verschiedenen Vergünstigungen, wie die Arbeitszeitverkürzung
    nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung zur Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des
    Bundes (AZV) und den... verder

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