64 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das die Arbeitszeitverkürzung für Bundesbeamte von 41 auf 40 Wochenstunden nicht an den Kindergeldempfänger geknüpft ist! Hier sollte den Eltern die freie Wahl gegeben werden, wer von beiden diese Verkürzung beantragen möchte.
Begründung
Es ist doch viel wichtiger, von und bei wem das Kind betreut wird! Wenn die Partnerin gar nicht die Möglichkeit hat, eine Arbeitszeitverkürzung in Anspruch zu nehmen, sie aber die Zahlungsempfängerin des Kindergeldes ist, so hat der Partner, der einen Arbeitszeitverkürzungsantrag stellen könnte, also Pech gehabt. Wo ist das bitte familienfreundlich???Jetzt fragen Sie sich, warum wechselt das Ehepaar nicht einfach den Zahlungsempfänger!?Ganz einfach, weil dies widerum eine finanzielle Einbuße wäre. Frauen zahlen bei der privaten Krankenversicherung immer noch mehr als Männer. Hat Sie 2 Kinder bei sich versichert, hat Sie 70% Beihilfeanspruch für sich und die Kinder, der Partner bekommt 50%. Wird jetzt gewechselt, bekommt der Mann die 70% mit den Kindern und die Frau hat mit dem "höheren Beitrag" mit 50%. Hier muß unbedingt etwas getan werden!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.09.2012
Petition endet:
09.11.2012
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-17-06-20102-031467Arbeitszeit der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass die Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung
für Bundesbeamte von 41 auf 40 Wochenstunden nicht an den Kindergeldempfänger
geknüpft ist.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine
Wahlfreiheit der Eltern unabhängig vom Kindergeldbezug geschaffen werden müsse,
damit die Eltern die verschiedenen Vergünstigungen, wie die Arbeitszeitverkürzung
nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung zur Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des
Bundes (AZV) und den... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.