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Arbeitszeit - Gesetz zur Förderung der Flexibilität am Arbeitsplatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

57 Unterschriften

Sammlung beendet

57 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, ein Gesetz zur Förderung der Flexibilität am Arbeitsplatz zu beschließen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Recht erhalten, bei ihrem Arbeitgeber Änderungen der Arbeitszeit, der Lage der Arbeitszeit sowie des Arbeitsortes (z. B. mobiler Arbeitsplatz) zu beantragen. Der Arbeitgeber sollte den Antrag überprüfen und mit dem Arbeitnehmer besprechen. Bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen kann der Antrag abgelehnt werden.

Begründung

Veränderung der ArbeitsweltDie Arbeitswelt und die Anforderungen der Arbeitnehmer verändern sich, aber auch die der Unternehmen. Immer mehr Menschen wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwinden durch die Digitalisierung. Flexible Arbeitsmodelle sollten diesen Bedürfnissen entgegenkommen und insbesondere auch für Führungspositionen möglich sein.Studien belegen, dass sich flexible Arbeitsmodelle sowohl auf die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer positiv auswirken. Vorteile der Flexibilisierung von Arbeitsort und Arbeitsplatz sind unter anderem für Unternehmen: effizientere und produktivere Organisation, motivierte und engagierte Mitarbeiter/-innen und niedrigere Kosten durch die sinkende Zahl von Krankmeldungen. Während für Arbeitnehmer die flexible Gestaltung der Work-Life-Balance, die leichtere Vereinbarkeit von Vollzeitarbeit und Elternsein oder von Weiterbildung und Beruf dafürsprechen.Mehr Frauen in FührungspositionenDie Flexibilisierung der Arbeitswelt, insbesondere der Arbeit in Führungspositionen, wird auch zur Steigerung der Anzahl der weiblichen Führungskräfte beitragen. Trotz Mangel an Fachkräften wird das Potenzial von Frauen nicht ausreichend ausgeschöpft, der Anteil der Frauen in den oberen Führungsebenen ist immer noch gering. Durch flexible Arbeitsmodelle sollten sich berufliche Ziele und Privatleben besser vereinbaren lassen.Warum brauchen wir ein Gesetz dafür?Die Flexibilisierung der Arbeitswelt ist eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit. Jedoch ist die generelle Akzeptanz, insbesondere in Führungspositionen, eher noch gering. Was soll das Gesetz bewirken?Durch das Recht auf Beantragung der Flexibilisierung sollte die Kultur und die Akzeptanz im Unternehmen gesteigert und die Umsetzung der Flexibilisierung erleichtert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich bestärkt fühlen, für ihre ganz individuellen Lebens- und Arbeitsmodelle einzustehen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.01.2018
Sammlung endet: 19.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 4-19-11-8033-003249
    82031 Grünwald
    Arbeitszeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Einführung eines Gesetzes zur Förderung der Flexibilität am
    Arbeitsplatz gefordert.
    Dadurch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht erhalten, bei ihrem
    Arbeitgeber Änderungen der Arbeitszeit, der Lage der Arbeitszeit sowie des Ortes (z. B.
    mobiler Arbeitsplatz) zu beantragen. Der Arbeitgeber soll den Antrag überprüfen, mit dem
    Arbeitnehmer besprechen und bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen den Antrag
    ablehnen können.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass sich die Arbeitswelt
    und die Anforderungen der Arbeitnehmer verändert hätten. Viele Menschen würden sich
    eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wünschen. Zudem würden die Grenzen
    zwischen Arbeit und Privatleben zunehmend durch die Digitalisierung verschwinden.
    Durch flexible Arbeitsmodelle sollte diesen Bedürfnissen stärker entgegengekommen
    werden. Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Eingabe Bezug genommen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Petitionsausschusses
    eingestellt. Sie wurde durch 57 Mitzeichnungen unterstützt und es ging 1
    Diskussionsbeitrag hierzu ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
    Petitionsausschuss

    Bereits heute haben Beschäftigte die Möglichkeit, mit ihrem Arbeitgeber Änderungen der
    Arbeitszeit, die Lage der Arbeitszeit sowie den Arbeitsort zu erörtern. Zwischen
    Tarifpartnern und auf betrieblicher Ebene werden bereits zahlreiche beispielhafte
    Modelle umgesetzt, die Beschäftigten erlauben, ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort besser
    an die wechselnden Bedürfnisse und Anforderungen im Lebensverlauf anzupassen.
    Beispiele hierfür sind individuelle Arbeitszeitmodelle und Arbeitszeitkorridore,
    Langzeitkonten, Sabbaticals oder das Angebot von Telearbeit.
    Die neue Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Themen der flexiblen
    Arbeitszeitgestaltung und der mobilen Arbeit bewusst. Deshalb hat sie diese Themen in
    ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen.
    Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern. Dazu
    soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Zu diesem gehört auch ein
    Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die
    Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie
    Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen
    Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen.
    Zudem berücksichtigt der Koalitionsvertrag Fragen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung in
    mehrfacher Hinsicht. Zum einen ist vorgesehen, eine Tariföffnungsklausel im
    Arbeitszeitgesetz für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, damit mehr
    selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität erprobt
    werden kann. Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels
    Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit in der Woche flexibler
    geregelt werden.
    Überdies haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein
    Recht auf befristete Teilzeit mit dem Recht zur Rückkehr auf die vorherige Arbeitszeit
    einzuführen.
    Der Petitionsausschuss begrüßt die Vorhaben der Bundesregierung. Aus Sicht des
    Ausschusses ist die Petition daher gut geeignet, auf das Grundanliegen – Förderung der
    Flexibilität am Arbeitsplatz – nochmals besonders aufmerksam zu machen. Er empfiehlt
    deshalb, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales – als Material zu überweisen.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Dort wo es möglich ist, wird das gemacht, nur leider funktionieren viele Bereiche nicht so. Da ist wohl wieder jemand aus Wolkenkuckucksheim unterwegs, der von echten Lebensumständen keine Ahnung hat.

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49 %
243 Unterschriften
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