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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Änderung des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG)Einfügung eines Paragrafen 3 a.Für homöopathische „Arzneimittel“ gilt das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Eine Angabe des Zusatztextes "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" ist unzulässig.
Begrundelse
Bei homöopathischen "Arzneimitteln" handelt es sich nicht um Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz da keine wirksamen Stoffe enthalten sind. Es wäre daher zutreffender das Lebensmittelrecht anzuwenden.Der Warnhinweis "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" vermittelt Nicht-kundigen Konsumenten allerdings den Eindruck als ob es sich um Stoffe handelt, die den Körper beeinflussen könnten. Hierbei handelt es sich aber eher um eine irreführende "Werbung".Zum zweiten werden mit dieser Aufforderung zur Nachfrage Ärzte und Apotheker in die Pflicht genommen über etwas Auskunft zu geben, was nicht in ihr Fachgebiet gehört. Es wird dadurch eine Art Seriosität vorgespielt, die tatsächlich aber nicht existiert. Niemand käme auf die Idee, einen entsprechenden Informationsaufdruck oder eine entsprechende Information im Werbefernsehen bei der Vermarktung von Zuckerwürfeln zuzulassen.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
22.03.2016
Andragendet slutter:
13.07.2016
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 11-09-2017Pet 2-18-15-2120-031017Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass für homöopathische Arzneimittel das Lebens-
mittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelrecht gelten soll.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 36 Mitzeichnungen sowie 41 Diskussionsbeiträge
ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen.... mere
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