Région: Allemagne

Arzneimittelwesen - Anwendung der Substanz MDMA von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung psychischer und emotionaler Störungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

32 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Substanz MDMA (3,4-Methylendioxy-N- methylamphetamin) von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung verschiedenster psychischer und emotionaler Störungen angewendet werden darf.

Raison

MDMA, auch besser bekannt als Ecstasy, ist eine euphorisierende Substanz, die in den 90er Jahren besonders in der Rave Scene an Beliebtheit gewann.Schon früh erkannte man, dass diese Substanz einen hohen psychotherapeutischen Nutzen hat.So konnten Studien aus den USA belegen, dass traumatische Erlebnisse (wie z. B. Vergewaltigungen oder Kriegseinsätze) innerhalb nur weniger Sitzungen - auch bei therapieresistenten Patienten - verarbeitet und aufgelöst wurden oder das der Umgang von Krebspatienten mit deren Erkrankung verbessert wurde.Es ist nachgewiesen, dass MDMA nicht körperlich abhängig macht und die größte Gefahr bei Nutzung dieser Substanz Dehydrierung ist, da MDMA das Hunger- & Durstempfinden unterdrückt.Auch das psychische Abhängigkeitspotential hält sich laut Experten in Grenzen.Der Nutzen, den MDMA auf die allgemeine Volksgesundheit haben kann, rechtfertigt kein weiteres Verbot für die Anwendung dieser Substanz im therapeutischen Bereich.

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détails de la pétition

Petition gestartet: 30/05/2016
Petition endet: 14/07/2016
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 2-18-15-2120-032619Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte einen Beschluss erreichen, dass die Substanz MDMA (3,4-
    Methylendioxy-N-methylamphetamin) von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung
    verschiedenster psychischer und emotionaler Störungen angewendet werden darf.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass Ecstasy einen hohen psychotherapeutischen
    Nutzen hat.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 32... plus loin

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