32 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Substanz MDMA (3,4-Methylendioxy-N- methylamphetamin) von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung verschiedenster psychischer und emotionaler Störungen angewendet werden darf.
Begründung
MDMA, auch besser bekannt als Ecstasy, ist eine euphorisierende Substanz, die in den 90er Jahren besonders in der Rave Scene an Beliebtheit gewann.Schon früh erkannte man, dass diese Substanz einen hohen psychotherapeutischen Nutzen hat.So konnten Studien aus den USA belegen, dass traumatische Erlebnisse (wie z. B. Vergewaltigungen oder Kriegseinsätze) innerhalb nur weniger Sitzungen - auch bei therapieresistenten Patienten - verarbeitet und aufgelöst wurden oder das der Umgang von Krebspatienten mit deren Erkrankung verbessert wurde.Es ist nachgewiesen, dass MDMA nicht körperlich abhängig macht und die größte Gefahr bei Nutzung dieser Substanz Dehydrierung ist, da MDMA das Hunger- & Durstempfinden unterdrückt.Auch das psychische Abhängigkeitspotential hält sich laut Experten in Grenzen.Der Nutzen, den MDMA auf die allgemeine Volksgesundheit haben kann, rechtfertigt kein weiteres Verbot für die Anwendung dieser Substanz im therapeutischen Bereich.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.05.2016
Petition endet:
14.07.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 2-18-15-2120-032619Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte einen Beschluss erreichen, dass die Substanz MDMA (3,4-
Methylendioxy-N-methylamphetamin) von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung
verschiedenster psychischer und emotionaler Störungen angewendet werden darf.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass Ecstasy einen hohen psychotherapeutischen
Nutzen hat.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 32... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.