Regione: Germania

Arzneimittelwesen - Anwendung der Substanz MDMA von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung psychischer und emotionaler Störungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

32 Firme

La petizione è stata respinta

32 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Substanz MDMA (3,4-Methylendioxy-N- methylamphetamin) von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung verschiedenster psychischer und emotionaler Störungen angewendet werden darf.

Motivazioni:

MDMA, auch besser bekannt als Ecstasy, ist eine euphorisierende Substanz, die in den 90er Jahren besonders in der Rave Scene an Beliebtheit gewann.Schon früh erkannte man, dass diese Substanz einen hohen psychotherapeutischen Nutzen hat.So konnten Studien aus den USA belegen, dass traumatische Erlebnisse (wie z. B. Vergewaltigungen oder Kriegseinsätze) innerhalb nur weniger Sitzungen - auch bei therapieresistenten Patienten - verarbeitet und aufgelöst wurden oder das der Umgang von Krebspatienten mit deren Erkrankung verbessert wurde.Es ist nachgewiesen, dass MDMA nicht körperlich abhängig macht und die größte Gefahr bei Nutzung dieser Substanz Dehydrierung ist, da MDMA das Hunger- & Durstempfinden unterdrückt.Auch das psychische Abhängigkeitspotential hält sich laut Experten in Grenzen.Der Nutzen, den MDMA auf die allgemeine Volksgesundheit haben kann, rechtfertigt kein weiteres Verbot für die Anwendung dieser Substanz im therapeutischen Bereich.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 30/05/2016
La petizione termina: 14/07/2016
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Pet 2-18-15-2120-032619Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte einen Beschluss erreichen, dass die Substanz MDMA (3,4-
    Methylendioxy-N-methylamphetamin) von dafür ausgebildeten Ärzten zur Behandlung
    verschiedenster psychischer und emotionaler Störungen angewendet werden darf.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass Ecstasy einen hohen psychotherapeutischen
    Nutzen hat.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 32... avanti

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