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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Therapiesicherheit in der medizinischen Versorgung von chronisch HauterkranktenAufforderung an den Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss eine Umsetzungsprüfung zu veranlassenDas Gesetz zur Austauschbarkeit ärztlicher Verordnungen in Apotheken führt bei unmittelbar auf der Haut anzuwendenden Arzneimitteln (Topika) bei Patienten mit Hauterkrankungen zu vielen Schäden.
Begrundelse
Topika haben im Gegensatz zu festen Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften. Denn hier beeinflussen auch die Begleitstoffe, die Zubereitung (Galenik) und die Darreichungsform den Therapieerfolg.Folgen Hauterkrankungen sind häufig. In Deutschland leiden alleine 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene an Psoriasis und Neurodermitis: Sie erhalten wegen des Austauschs der Topika Mittel, die für ihr Krankheitsbild ungeeignet sind. Die Folge sind unwirksame Therapien, eine mögliche Verschlimmerung des Krankheitsbildes, höhere Allergierisiken – und am Ende höhere Kosten für die Krankenkassen. KorrekturDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte deswegen den Auftrag erhalten, die Arzneimittelrichtlinie (Anlage 4) zu korrigieren. Ärztlich verordnete Topika sollten nicht länger in der Apotheke ausgetauscht werden müssen.
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download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
02.04.2017
Andragendet slutter:
08.05.2017
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 09-01-2019Pet 2-18-15-2120-041743 Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Austauschbarkeit (Aut-idem Regelung) von
verordneten Arzneimitteln, die auf der Haut anzuwenden sind (Topika), bei chronisch
Hauterkrankten zu beenden.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, Topika würden im Gegensatz zu festen
Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche
Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften haben, da hier auch die Begleitstoffe, die
Zubereitung und die Darreichungsform den Therapieerfolg beeinflussen.
Zu den Einzelheiten... mere
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