Arzneimittelwesen - Beendigung der Austauschbarkeit (Aut-idem-Regelung) verordneter Arzneimittel für die Anwendung auf der Haut (Topika)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
56 Unterstützende 56 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

56 Unterstützende 56 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Therapiesicherheit in der medizinischen Versorgung von chronisch HauterkranktenAufforderung an den Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss eine Umsetzungsprüfung zu veranlassenDas Gesetz zur Austauschbarkeit ärztlicher Verordnungen in Apotheken führt bei unmittelbar auf der Haut anzuwendenden Arzneimitteln (Topika) bei Patienten mit Hauterkrankungen zu vielen Schäden.

Begründung

Topika haben im Gegensatz zu festen Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften. Denn hier beeinflussen auch die Begleitstoffe, die Zubereitung (Galenik) und die Darreichungsform den Therapieerfolg.Folgen Hauterkrankungen sind häufig. In Deutschland leiden alleine 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene an Psoriasis und Neurodermitis: Sie erhalten wegen des Austauschs der Topika Mittel, die für ihr Krankheitsbild ungeeignet sind. Die Folge sind unwirksame Therapien, eine mögliche Verschlimmerung des Krankheitsbildes, höhere Allergierisiken – und am Ende höhere Kosten für die Krankenkassen. KorrekturDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte deswegen den Auftrag erhalten, die Arzneimittelrichtlinie (Anlage 4) zu korrigieren. Ärztlich verordnete Topika sollten nicht länger in der Apotheke ausgetauscht werden müssen.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2120-041743 Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Austauschbarkeit (Aut-idem Regelung) von
    verordneten Arzneimitteln, die auf der Haut anzuwenden sind (Topika), bei chronisch
    Hauterkrankten zu beenden.

    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, Topika würden im Gegensatz zu festen
    Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche
    Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften haben, da hier auch die Begleitstoffe, die
    Zubereitung und die Darreichungsform den Therapieerfolg beeinflussen.

    Zu den Einzelheiten... weiter

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