56 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Therapiesicherheit in der medizinischen Versorgung von chronisch HauterkranktenAufforderung an den Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss eine Umsetzungsprüfung zu veranlassenDas Gesetz zur Austauschbarkeit ärztlicher Verordnungen in Apotheken führt bei unmittelbar auf der Haut anzuwendenden Arzneimitteln (Topika) bei Patienten mit Hauterkrankungen zu vielen Schäden.
Begründung
Topika haben im Gegensatz zu festen Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften. Denn hier beeinflussen auch die Begleitstoffe, die Zubereitung (Galenik) und die Darreichungsform den Therapieerfolg.Folgen Hauterkrankungen sind häufig. In Deutschland leiden alleine 6,5 Millionen Kinder und Erwachsene an Psoriasis und Neurodermitis: Sie erhalten wegen des Austauschs der Topika Mittel, die für ihr Krankheitsbild ungeeignet sind. Die Folge sind unwirksame Therapien, eine mögliche Verschlimmerung des Krankheitsbildes, höhere Allergierisiken – und am Ende höhere Kosten für die Krankenkassen. KorrekturDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sollte deswegen den Auftrag erhalten, die Arzneimittelrichtlinie (Anlage 4) zu korrigieren. Ärztlich verordnete Topika sollten nicht länger in der Apotheke ausgetauscht werden müssen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
02.04.2017
Petition endet:
08.05.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-15-2120-041743 Arzneimittelwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Austauschbarkeit (Aut-idem Regelung) von
verordneten Arzneimitteln, die auf der Haut anzuwenden sind (Topika), bei chronisch
Hauterkrankten zu beenden.
Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, Topika würden im Gegensatz zu festen
Arzneimitteln auch bei Gleichheit der offiziellen Wirkstoffe sehr unterschiedliche
Wirk- und Nebenwirkungseigenschaften haben, da hier auch die Begleitstoffe, die
Zubereitung und die Darreichungsform den Therapieerfolg beeinflussen.
Zu den Einzelheiten... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.