Arzneimittelwesen - Keine Rezeptpflicht für Schmerzmittel in Mengen über 20 Stück

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

333 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

333 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Schmerztabletten weiterhin ohne Rezeptpflicht in Mengen über 20 Stück pro Packung in Apotheken verkauft werden

Begründung

Es kann nicht sein, daß mündigen Bürgern nicht zugetraut wird, daß sie eigenverantwortlich und selbstständig für sich entscheiden können, ob sie Schmerzmittel nehmen und in welcher Menge sie dies tun. Immer mehr Verantwortung in allen Bereichen soll, so hat es den Eindruck, auf den Staat übergehen, wobei man die Freiheit des Einzelnen immer weiter einschränken will. Das Argument, wir wollen die Menschen doch nur schützen, zieht bei mir nicht, da es in meinen Augen nur vorgeschoben wird. In Wahrheit geht es doch wohl nur darum, die Bürger dieses Staates immer mehr zu gängeln. Dies ist aber nicht die Aufgabe einer Demokratie. Der Satz von Patrick Henry von 1875, "Gebt mir die Freiheit oder den Tod", sollte in jedem Land, welches sich als demokratisch bezeichnet, immer noch gelten. Wenn tatsächlich einige Menschen diese Mittel wie Gummibärchen einnehmen, so schaden sie allein sich selbst damit. Es kann und darf nicht Aufgabe des Staates sein, sie daran zu hindern! Sonst kommt demnächst noch der Vorschlag, all das zu verbieten, womit man die eigene Gesundheit gefährdet. Das ganze Leben ist, wenn es danach geht, gefährlich. Soll man deswegen nicht geboren werden? Das wäre nämlich die letztgültige Konsequenz einer solchen Politik! Wer seinen eigenen Körper ruinieren möchte, findet dazu viele Wege und die lassen sich nun einmal nicht alle verbauen. Auf der anderen Seite gibt es zu viele Bürger, deren Leiden nur durch Schmerztabletten erträglich werden. Wenn die jedesmal erst den Arzt konsultieren sollen, damit ihr Leben erträglich wird, so explodieren dadurch nicht nur die Kosten des Gesundheitswesens weiter, sondern es entsteht eine Zusatzbelastung. Diese resultiert aus noch längeren Wartezeiten beim Arzt, noch häufigeren Arztbesuchen und steigenden Medikamentenpreisen, wie jedesmal, wenn ein ehemals freies Medikament rezeptpflichtig wurde. Diese Folgen wiegen für mich wesentlich schwerer als die von der Gesundheitskommission vorgetragenen Argumente für die Einschränkung. Aus den oben genannten Gründen bitte ich um Abweisung des Vorschlages und um Beibehaltung des geltenden Gesetzes. Mit freundlichen Grüßen Thomas Beckers

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.06.2012
Sammlung endet: 02.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-2120-039341Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass Schmerzmittel weiterhin ohne Rezeptpflicht in Mengen über
    20 Stück pro Packung in Apotheken verkäuflich sind.
    Der Petent setzt sich dafür ein, dass Großpackungen von bestimmten Analgetika
    nicht der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 333 Mitzeichnungen sowie
    143 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
    Der nach § 53 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
    errichtete Sachverständigenausschuss hatte sich auf Antrag des Bundesinstituts für
    Arzneimittel und Medizinprodukte in seiner Sitzung im Juni 2012 dafür
    ausgesprochen, dass zur Behandlung von Schmerzen und Fieber zugelassene
    Arzneimittel mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und
    Naproxen dann der Verschreibungspflicht unterstellt werden sollen, wenn
    entsprechende Packungen einen Vorrat für mehr als 4 Tage aufweisen. Kleinere
    Packungen sollen weiterhin rezeptfrei erhältlich sein.
    Das Votum des Sachverständigenausschusses erging nach Auswertung
    medizinischer Erkenntnisse, wonach bei einer Einnahme der o.g. Arzneimittel über

    eine Dauer von mehr als vier Tagen das Risiko von schweren, zum Teil
    lebensbedrohlichen unerwünschten Wirkungen erheblich ansteigt; dies gilt vor allem,
    aber nicht nur, für unerwünschte Wirkungen, die den Magen-Darm-Trakt betreffen
    (insbesondere Ulzera, Blutungen und Perforationen).
    Nach § 48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a) AMG wird das Bundesministerium
    ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
    Technologie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Stoffe,
    Zubereitungen aus Stoffen oder Gegenstände zu bestimmen, die die Gesundheit des
    Menschen …, des Anwenders oder die Umwelt auch bei bestimmungsmäßigem
    Gebrauch unmittelbar oder mittelbar gefährden können, wenn sie ohne ärztliche,
    zahnärztliche oder tierärztliche Überwachung angewendet werden. Die
    Bundesregierung teilte gegenüber dem Petitionsausschuss mit, dass vor dem
    Hintergrund der genannten Regelung eine mögliche Umsetzung des o.g. Votums des
    Sachverständigenausschusses (Verschreibungspflicht) geprüft wird.
    Im Sinne einer Risikoreduktion bei der Anwendung der o.g. Analgetika prüft die
    Bundesregierung auch Alternativenzu einer möglichen Umsetzung des
    Sachverständigenvotums. Der Petitionsausschuss weist insoweit darauf hin, dass es
    im Falle einer möglichen Umsetzung des Votums nicht um eine "staatliche
    Bevormundung" von Bürgern gehen kann, sondern um die Wahrnehmung des
    verbraucherschützenden Auftrages des AMG. Ein Termin hinsichtlich einer
    eventuellen Umsetzung des Votums des Sachverständigenausschusses ist derzeit
    nicht absehbar.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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