Arzneimittelwesen - Rezeptpflicht-Befreiung von Präparaten mit dem Wirkstoff Ibuprofen bis 600 mg

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Präparate mit dem Wirkstoff Ibuprofen bis 600 mg von der Rezeptpflicht befreit werden.

Begründung

Der Wirkstoff Ibuprofen ist in den Dosen bis 400 mg rezeptfrei in jeder deutschen Apotheke erhältlich, jedoch ab 600 mg besteht aktuell Rezeptpflicht. Da aber aus pharmakologischer und medizinischer Sicht die 600 mg Dosis nur eine sehr geringe Wirkstofdosis mehr ist, besteht keine zwingende Indikation mehr, die Rezeptpflicht bestehen zu lassen.Aus Sicht der Selbstzahler und PKV-Patienten gibt es zum Beispiel das Problem, dass Kosten für Rezept und Ärztlicher Konsultation anfallen. Wichtig ist demnach aber immer noch die fachliche Beratung durch den Apotheker, welches Präparat für den Patienten und dessen Beschwerden am geeignetsten ist.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2120-046015 Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Präparate mit dem Wirkstoff Ibuprofen bis
    600 mg von der Rezeptpflicht befreit werden.

    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, der Wirkstoff Ibuprofen sei in den Dosen bis
    400 mg rezeptfrei in jeder deutschen Apotheke erhältlich, jedoch ab 600 mg bestehe
    Rezeptpflicht. Aus pharmakologischer Sicht /medizinischer Sicht sei die 600 mg
    Dosis nur eine sehr geringe Wirkstoffdosis mehr, sodass keine zwingende Indikation
    für die Rezeptpflicht bestehe.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags... weiter

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