Arzneimittelwesen - "Rote Hand Brief" zu Nebenwirkungen des Wirkstoffs Levofloxacin

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

231 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

231 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung solle bei der Pharmaindustrie insistieren, daß diese freiwillig einen Rote Hand Brief zu Nebenwirkungen des Wirkstoffes Levofloxacin herausgibt, v.a. zu Sehnenschäden, v.a. auch -Rupturen. Ersatzweise wäre die zuständige Behörde (i.d.R. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM) anzuweisen, eine eindeutige Warnung vor dem Einsatz der antibiotischen Substanz Levofloxacin zu publizieren.

Begründung

Die aktuelle Sachlage zu ?neuen Chinolonen und deren Nebenwirkungen? wird dem mit der Petition verfolgten Anspruch an Produkttransparenz, Produktverantwortung, klinischer Ethik und Verbraucherschutz bei weitem weder medizinisch noch gesundheitspolitisch gerecht. Der letzte ?Rote Hand Brief? v. 11.02.2008 zum mit Levofloxacin vergleichbaren Movifloxacin behandelt das angesprochene Thema nicht, sondern ausschließlich andere Nebenwirkungen. Genauso weisen die Risikoinformation des BfArM (vgl. Pet.Text) v. 03.7.2008 idF v. 30.7.2008 ?Moxifloxacin (...): Anwendungsbeschränkungen und zusätzliche Warnhinweise beschlossen? und die AWMF-Leitlinie 0082/2001 keine eindeutige Warnung hinsichtlich der Intensität der Nebenwirkungen von Levofloxacin auf. Levofloxacin verbindet sich u.a. mit Magnesium und bildet in Sehnen, Gelenken und Muskeln Chelate, die eine normale Zellregeneration verhindern. Daher können Sehnenschäden bis hin zur Sehnen-Ruptur auftreten, die bei betroffener Achillessehne die Lebensqualität besonders im Alter sehr schwerwiegend beeinträchtigen. Diese Nebenwirkungen können auch schon nach kurzfristiger (oder ambulanter) Anwendung von Levofloxacin akut werden, tückischerweise oft erst in deutlichem zeitlichen Abstand zur Anwendung des Medikamentes. Im übrigen besteht die Kontraindikation bei älteren Patienten u.a. auch z.B. wegen der oft reduzierten renalen Ausscheidungsquote und entsprechend verlängerten Einwirkungszeit von Levofloxacin im Körper. Es reicht nicht aus, abseits einer unmittelbar und umfassenden Warnung, so wie hier petitionsgegenständlich, nur stellenweise von der Anwendung von Levofloxacin als Mittel der Wahl abzuraten. Das Attribut ?selten? in bestehenden Hinweisen zu den v.g. Nebenwirkungen schwächen diese Hinweise vielmehr in ihrer Bedeutung sowohl quantitativ als auch qualitativ hinsichtlich der zu erwartenden Schwere der Folgen incl. Möglicher monatelanger Persistenz deutlich ab. Hinzu kommt eine selbstgefällige Werbung zumindest eines Herstellers zur Sicherung eines aktuellen Spitzenplatzes seines Levofloxacin-Produktes bei den in D umsatzstärksten einschlägigen Präparaten. Nur durch Hinweise auf im Grunde marginale Warnungen z.B. auf Beipackzetteln ist daher ein Verzicht auf Levofloxacin als Mittel der Wahl kaum auf freiwillig rationaler Basis durchzusetzen. Ganz im Gegenteil haben deutsche Fachgesellschaften Ende der 90er Jahre die ?neuen Chinolone? in ihre überarbeiteten Empfehlungen zur Diagnostik, Prophylaxe und Therapie von Atemwegsinfektionen aufgenommen. Und darüber hinaus empfehlen seitdem die Deutsche Atemwegsliga und eine Expertenkommission der Paul-Ehrlich-Gesellschaft (PEG) ?neue Fluorchinolone? wie Levofloxacin als Mittel der Wahl zur Chemotherapie bei bakteriellen Atemwegserkrankungen. Die angesprochenen Nebenwirkungen waren aber schon zu diesem Zeitpunkt bekannt und hätten bereits seinerzeit ge- und benannt werden müssen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.01.2012
Sammlung endet: 21.03.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-2120-032434Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Pharmaindustrie aufgefordert, einen "Rote-Hand-Brief" zu
    den Nebenwirkungen des Arzneimittels Tavanic®(Wirkstoff Levofloxacin)
    herauszugeben, insbesondere zu den Nebenwirkungen Sehnenschaden bzw.
    Sehnen-Ruptur.
    Zur Begründung wird ausgeführt, dass – sofern dieser "Rote-Hand-Brief" nicht
    zeitnah versendet wird – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    (BfArM) angewiesen werden solle, "eine eindeutige Warnung vor dem Einsatz der
    antibiotischen Substanz Levofloxacin zu publizieren". Insoweit wird vorgetragen,
    dass
    - die letzten Risikokommunikationen zu Fluorchinolonen, namentlich zu
    Moxifloxacin, aus dem Jahr 2008 sowie die AWMF-Leitlinie 0082/001
    (Epidemiologie, Diagnostik, antimikrobielle Therapie und Management von
    erwachsenen Patienten mit ambulant erworbenen tiefen Atemwegsinfektionen
    sowie ambulant erworbener Pneumonie) keine eindeutigen Warnungen
    hinsichtlich der Intensität der Nebenwirkungen von Tavanic®(Levofloxacin)
    ausweisen,
    - die Häufigkeitsangabe "selten" die Warnhinweise in ihrer Bedeutung
    abschwächen würde,
    - der Vertreiber "selbstgefällige Werbung" für das Präparat Tavanic®betreibe,
    - deutsche Fachgesellschaften, namentlich die Deutsche Atemwegsliga und eine
    Expertenkommission der Paul-Ehrlich-Gesellschaft für Chemotherapie (PEG) seit
    Ende der 90er Jahre "neue Fluorchinolone" sowie Levofloxacin als Mittel der

    Wahl zur Antibiotika-Therapie bei bakteriellen Atemwegserkrankungen ohne
    besondere Benennung der Sehnenschäden empfehlen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 231 Mitzeichnungen sowie
    118 Diskussionsbeiträge ein.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss weitere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
    Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
    kann.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass am 03.09.2012 auf Veranlassung des
    BfArM ein "Rote Hand Brief" zu dem Arzneimittel Tavanic®versandt wurde.
    Der Petitionsausschuss weist im Übrigen grundsätzlich darauf hin, dass Levofloxacin
    – wie andere Fluorchinolone – ein wirkungsstarkes Antibiotikum ist, das jedoch auch
    mit dem Risiko für das Auftreten von schwerwiegenden Nebenwirkungen verbunden
    ist und daher in der Regel für schwere, mitunter lebensbedrohliche Infektionen
    eingesetzt wird. Der begrenzte Einsatz ergibt sich auch aus den gültigen
    Therapierichtlinien, die gemäß Fachinformation der entsprechenden Arzneimittel bei
    der Verschreibung berücksichtigt werden sollen. Insbesondere sollen Fluorchinolone,
    und darunter auch Levofloxacin, gemäß den für Deutschland gültigen
    Behandlungsrichtlinien nicht als Mittel der Wahl für Harnwegsinfektionen oder
    bestimmte Atemwegsinfektionen eingesetzt werden.
    Hinsichtlich der Risikokommunikation zu Sehnenentzündungen und Sehnenrissen
    weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
    Sehnenentzündungen und Sehnenrisse sind bekannte, unerwünschte und meist
    schwerwiegende Arzneimittelwirkungen nach der Anwendung von Fluorchinolonen.
    Dementsprechend werden sie seit langer Zeit in den Produktinformationen
    (Fachinformationen/Packungsbeilage) der entsprechenden Arzneimittel als

    Nebenwirkung und zusätzlich auch in einem gesonderten, umfangreichen
    Warnhinweis aufgeführt.
    Neben diesem Warnhinweis, der auch darüber informiert, dass jede unnötige
    Anstrengung vermieden werden muss, da diese das Risiko eines Sehnenrisses
    erhöhen kann, besteht für alle Fluorchinolone eine Kontraindikation für Patienten, bei
    denen in der Vorgeschichte Sehnenprobleme bzw. Sehnenerkrankungen im
    Zusammenhang mit der Gabe von Fluorchinolonen oder anderen Chinolonen
    auftraten. Aufgrund dieser in den Produktinformationen enthaltenen Informationen
    hat die Pharmakovigilanz-Arbeitsgruppe (PhVWP) des Ausschusses für
    Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur in London im
    Juli 2008 entschieden, dass eine weitere Verschärfung der Warnhinweise nicht
    erforderlich ist.
    Zudem hat bereits im Jahr 1992 das damalige Bundesgesundheitsamt auf diese
    schwerwiegenden Nebenwirkungen öffentlich aufmerksam gemacht. Seitdem sind
    zahlreiche deutsch- und englischsprachige Artikel zu dieser Art Nebenwirkungen
    unter Fluorchinolonen und Levofloxacin im Besonderen in ärztlichen
    Fachzeitschriften erschienen. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
    hat ebenfalls mehrfach zu dieser Thematik informiert (u. a. Arzneiverordnung in der
    Praxis – Ausgabe 1/2002).
    Der in der Produktinformation von Tavanic® und anderen, systematisch
    anzuwendenden Levofloxacin-haltigen Arzneimitteln enthaltene Warnhinweis zu
    Sehnenschäden wurde jüngst noch einmal aktualisiert und erfährt voraussichtlich im
    Rahmen eines gegenwärtig laufenden europäischen Harmonisierungsverfahrens
    eine weitere Ergänzung. Therapieleitlinien, wie die in der Petition angesprochene
    AWMF-Leitlinie 0082/001, fokussierenim Rahmen der empfohlenen
    Therapieoptionen vor allem auf die Wirksamkeit der jeweiligen Substanzen und
    behandeln daher nicht vorrangig das Nebenwirkungsprofil oder spezielle
    Nebenwirkungen.
    Hinsichtlich der Bedeutung des Begriffes "selten" bei der Häufigkeitsangabe weist
    der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
    Sehnenentzündungen und Sehnenrisse treten selten (1 bis 10 Behandelte von
    10.000) auf und sind in der Regel reversibel, d. h. dass die Beschwerden unter
    Ruhigstellung der betroffenen Gliedmaßen wieder abklingen, auch wenn dies einige

    Wochen, in Einzelfällen aber auch einige Monate dauern kann. Der Begriff "selten"
    stellt die korrekte Häufigkeitsangabe dar und zeigt, dass es sich nicht um eine
    Nebenwirkung handelt, die die Mehrzahl der Patienten betrifft, sondern nur 1 - 10
    Behandelte von 10.000.
    Hinsichtlich der vermeintlichen "selbstgefälligen Werbung" weist der
    Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
    Generell ist die Werbung für Arzneimittel einem rechtlichen Rahmen (insbesondere
    dem Heilmittelwerbegesetz – HWG) unterworfen. Danach ist vor allem die
    Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach § 10 HWG wie
    auch eine irreführende Werbung nach § 3 HWG verboten. Für die Überwachung der
    Einhaltung der werberechtlichen Vorschriften ist die jeweilige Landesbehörde
    zuständig. Ein Hinweis auf die Webseite ("die glorreichen Sieben") an die zuständige
    Landesbehörde wurde vonseiten der zuständigen Bundesoberbehörde veranlasst.
    Diese prüft in eigener Zuständigkeit, inwieweit die vom Petenten genannten Internet-
    Aussagen eines Arztes als nach dem HWG unzulässige Werbung für bestimmte
    Arzneimittel anzusehen sind. Die Landesbehörden können schließlich auch die
    erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung eines Rechtsverstoßes ergreifen.
    Hinsichtlich der Empfehlungen "neuer Fluorchinolone" durch deutsche
    Fachgesellschaften weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
    Die Bundesregierung teilte gegenüber dem Petitionsausschuss mit, dass den
    diesbezüglichen Äußerungen der Petition widersprochen wird. Die
    Expertenkommission der PEG hat sich sowohl in der oben genannten AWMF-
    Leitlinie 0082/001 für Atemwegsinfektionen als auch in der kürzlich erschienenen S3-
    Leitlinie zur Therapie von Harnwegsinfektionen klar gegen Fluorchinolone als Mittel
    der ersten Wahl für nahezu alle Patientengruppen ausgesprochen. Hinsichtlich des
    möglichen Pathomechanismus, der die Sehnenschädigung durch Fluorchinolone
    bedingt, werden derzeit insbesondere sowohl eine direkte, zellabtötende
    (cytotoxische) Wirkung auf Sehnenzellen (Tendinozyten) als auch deren funktionelle
    Beeinträchtigung diskutiert.
    Der Petitionsausschuss hat darüber hinaus die zuständige Aufsichtsbehörde um
    Stellungnahme gebeten, weshalb das damalige Bundesgesundheitsamt Anfang der
    90er Jahre nicht die Entscheidung getroffen hat, einen "Rote-Hand-Brief"
    herausgeben zu lassen, obwohl die schwerwiegenden Nebenwirkungen von

    Tavanic®(Wirkstoff Levofloxacin) bekannt waren. Ferner bat der Petitionsausschuss
    um eine Stellungnahme hinsichtlich der Voraussetzungen für die Herausgabe eines
    "Rote-Hand-Briefes". Die zuständige Aufsichtsbehörde teilte insoweit Folgendes mit:
    Tavanic®(Levofloxacin) wurde erst am 06.06.1997 in Deutschland im Rahmen eines
    Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung mit Großbritannien als sog. "Reference
    Member State" zugelassen. Die Markteinführung erfolgte in Deutschland im März
    1998. Für andere damals zugelassene Substanzen aus der Gruppe der
    Fluorchinolone (z. B. Ciprofloxacin) waren Sehnenschäden bereits eine bekannte
    Nebenwirkung. Auch für Tavanic®waren seit Erstzulassung Sehnenrupturen mit
    einem Warnhinweis (inkl. der Nennung von Risikofaktoren und Maßnahmen zur
    Behandlung) in den Produktinformationen gelistet. Eine innerhalb der ersten zehn
    Monate nach Markteinführung auffällig gewordene Häufung von Sehnenrupturen
    unter Levofloxacin aufgrund von Spontanberichten in Frankreich war Anlass einer
    intensiven Betrachtung durch die Pharmacovigilance Working Party des
    Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur
    zwischen September 2001 und Mai 2002 unter aktiver Beteiligung des BfArM.
    Aventis hatte aufgrund dieser Berichtshäufung Mitte Dezember 2001 alle
    französischen Ärzte mittels eines "Dear Doctor Letters" angeschrieben und
    insbesondere auf ein erhöhtes Risiko bei Patienten über 65 Jahren und bei
    gleichzeitiger Kortikosteroid-Therapie hingewiesen.
    Hierüber hatte Aventis am 19.12.2001 auch alle deutschen Ärzte in einem
    Informationsbrief in Kenntnis gesetzt, obgleich es in Deutschland nicht zu einem
    unerwarteten Anstieg der Melderaten von Sehnenrupturen kam. Mit diesem
    Informationsbrief ist Aventis einer möglichen Beauflagung eines "Rote-Hand-Briefes"
    durch das BfArM zuvorgekommen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war das BfArM
    zudem darüber informiert, dass Anfang Januar 2002 die Ärzteschaft über das Risiko
    von Sehnenrupturen unter Levofloxacin durch eine Veröffentlichung der
    Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in der Zeitschrift
    Arzneiverordnung in der Praxis Ausgabe 1/2002 informiert würde. Im Rahmen der
    Verlängerung der Zulassung wurde im Sommer 2002 der Warnhinweis in der
    Produktinformation dahingehend ergänzt, dass Patienten mit den bekannten
    Risikofaktoren für eine Tendinitis oder Sehnenruptur (ältere Patienten sowie bei
    Behandlung mit Kortikosteroiden) nach Verordnung von Tavanic®engmaschig zu

    überwachen sind und zudem alle Patienten ihren Arzt um Rat fragen sollten, wenn
    sie Symptome einer Tendinitis verspüren.
    Die Kriterien für die Versendung eines "Rote-Hand-Briefes" in Deutschland
    entsprechen denen, die für die Versendung einer sogenannten "Direct Healthcare
    Professional Communication (DHPC)" gemäß der "Notice to Applicants Vol 9a
    (Pharmacovigilance for medicinal products for human use, PART IV, Abschnitt 2.4)"
    innerhalb der EU gelten.
    Demnach soll ein DHPC bzw. "Rote-Hand-Brief" normalerweise dann versendet
    werden, wenn
    - die Zulassung eines Arzneimittels aus Sicherheitsgründen ausgesetzt,
    zurückgenommen oder widerrufen wurde; oder
    - wichtige Änderungen der Produktinformation erfolgen, z. B. solche im Rahmen
    einer "urgent safety restriction" (z. B. Einführung einer neuen Kontraindikation,
    Warnhinweise, Reduzierung der empfohlenen Dosis, Einschränkung der
    Indikationen, Einschränkung der Verfügbarkeit des Arzneimittels); oder
    - ein Risikobewertungsverfahren, das aus Sicherheitsbedenken eingeleitet wurde,
    abgeschlossen wurde und signifikante Änderungen der Produktinformation
    resultieren; oder
    - andere Situationen vorliegen, die relevant sind für den sicheren und effektiven
    Gebrauch des Arzneimittels auf Anforderung einer nationalen Behörde oder der
    Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) im Falle von zentralen Zulassungen.
    Andere Situationen, in denen eine Versendung eines DHPC bzw. "Rote-Hand-
    Briefes" angemessen sein kann, beinhalten
    - eine Änderung im Ergebnis der Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses
    aufgrund von
    neuen Daten, insbesondere aus Studien oder Spontanberichten, die ein zuvor
    unbekanntes Risiko oder eine Änderung in der Häufigkeit des Auftretens oder
    des Schweregrades aufgezeigt haben; oder
    neuen Daten zu Risikofaktoren, oder wie Nebenwirkungen vermieden werden
    können; oder
    substanziellen Erkenntnissen darüber, dass das Arzneimittel nicht so wirksam
    ist, wie ursprünglich angenommen; oder

    Belegen dafür, dass die Risiken eines bestimmten Arzneimittels größer sind als
    bei alternativen Arzneimitteln mit gleicher Wirksamkeit;
    oder
    - Verfügbarkeit neuer Empfehlungen zur Behandlung von Nebenwirkungen; oder
    - anhaltende Bewertung eines möglichen signifikanten Risikos, aber unzureichende
    Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt, um regulatorische Maßnahmen zu
    ergreifen (in diesem Fall soll der DHPC dazu animieren, die Sicherheitsbedenken
    in klinischer Praxis eng zu überwachen und entsprechende Nebenwirkungen zu
    berichten, und/oder Informationen zur Minimierung des möglichen Risikos
    vermitteln); oder
    - die Notwendigkeit einer Kommunikation von anderen wichtigen Informationen,
    insbesondere wenn das Thema eine erhebliche Berichterstattung durch die
    Medien erfährt.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung (PDF)

Wenn Pharma-Hersteller sich nicht im Interesse der Patienten ausreichend in Forschung und Entwicklung mit den Folgen der Anwendung ihrer Produkte befassen, muß das politisch offen gesagt werden.

Noch kein CONTRA Argument.

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49 %
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112 Tage verbleibend

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