Erfolg
 

Arzneimittelwesen - Staatlich finanzierte Studie zum Wirkstoff Strophanthin

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

180 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

180 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine staatlich finanzierte Studie zur Wirksamkeit des Herzmittels Strophanthin im Vergleich zur Standardtherapie initiiert wird.

Begründung

Umfangreiche Literaturrecherchen zu dem Herzmedikament Strophanthin lassen den Schluß zu, dass eine Behandlung mit Strophanthin zur Vorbeugung von Myokardinfarkten (incl. Reinfarkten) in vielen Fällen die beste Alternative ist. Auch wären lt. Literatur Bypässe in hohem Maße vermeidbar. Diese Fakten sind bislang nicht wissenschaftlich widerlegt, sondern werden -recht offensichtlich- einfach nur ignoriert. Da diesbezügliche Studien durch die profitorientierte Pharmaindustrie nicht erwartet werden können, weil sich mit diesem alten Medikament keine hinreichend hohen Umsätze und Gewinne realisieren lassen (abgelaufener Patentschutz), muss hier der Staat aus zweierlei Gründen eingreifen. Erstens: Sollte sich die Wirksamkeit des Strophanthin, welche in der Literatur recht gut belegt ist (ohne die strengen Anforderungen an klinisch-wissenschaftl. Studien zu erfüllen) bestätigen, profitieren vor allem herzkranke Menschen, die mit Strophanthin offenbar besser vor Infarkten geschützt wären. Zweitens: Der Steuerzahler bzw. Krankenkassenbeitragszahler würde vermutlich um einige Milliarden EURO p.a. entlastet werden. Es darf sich bei der Bewertung dieser Petition nicht auf den Standpunkt zurückgezogen werden, dass die Pharma- und Medizinforschung derartige Dinge regelt. Das ist schlichtweg nicht der Fall, da die Pharmaindustrie Gewinne verlieren würde und die Medizin vor dem Problem stünde, erklären zu müssen, weshalb man dieses altbewährte Mittel (initiiert durch das sogenannte Heidelberger Tribunal) fast abschaffte, es jedenfalls nicht mehr lehrte. Strophanthin wurde lange Jahre erfolgreich (aber offenbar zu unrecht) bekämpft durch die Pharmaindustrie, dies ist zu berücksichtigen! Schulmediziner kennen es heute oft nicht mehr oder haben Angst vor Kunstfehlern, wenn sie nicht nach der allseits anerkannten Lehrmeinung verfahren. Der Hersteller des Strophanthins kann eine adäquate Studie aufgrund der geringen Umsätze und Gewinne nicht selbst finanzieren. Bezüglich der Wirksamkeit verweise ich auch auf die Petition - Pet 2 - 16-15-2120-035710 - aus dem Jahre 2008. Die Durchführung einer solchen Studie aus Steuermitteln hätte sich nach dem Eindruck des Petenten innerhalb kürzester Zeit amortisiert und überdies zahlreiche Leben gerettet. Die jährlichen Milliardenausgaben für Herzmedikamente und Operationen stehen den für diese Studie erforderlichen wenigen Millionen Euro in einem Verhältnis gegenüber, welches ebenfalls für die Durchführung einer solchen Studie spricht. Der Staat muss hier im Sinne der Patienten und der Steuer- und Beitragszahler handeln, einfach weil der Markt an dieser Stelle völlig versagt! Der Staat muss seine Bürger schützen. Sollte sich Strophanthin als unwirksam erweisen, hätte der Gesetzgeber die notwendige Grundlage das Strophanthinthema endgültig und offiziell zu beenden und hätte auch eine entsprechende Antwort auf die Petition - Pet 2 - 16-15-2120-035710 -. Diese Grundlage fehlt derzeit jedoch!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.10.2009
Sammlung endet: 16.12.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Arzneimittelwesen Matthias Schumann Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass eine staatlich finanzierte Studie zur Wirk-
    samkeit des Herzmittels Strophanthin im Vergleich zur Standardtherapie initiiert wird.

    Die vom Petenten durchgeführten Literaturrecherchen lassen aus seiner Sicht den
    Schluss zu, dass eine Behandlung mit Strophanthin enthaltenden Arzneimitteln zur
    Vorbeugung von Myokardinfarkten in vielen Fällen die beste Alternative sei. Diese
    Fakten seien bislang nicht wissenschaftlich widerlegt, sondern würden ignoriert. Er
    fordert, der Staat müsse im Sinne der Steuer- und Beitragszahler handeln, weil der
    Markt an dieser Stelle versage.

    Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, welche von 180 Mitzeichnern unterstützt
    wurde und zu sieben Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
    menfassen:

    Hinsichtlich der Zulassung von Arzneimitteln ist grundsätzlich Folgendes festzuhal-
    ten:

    Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens ist es Aufgabe des pharmazeutischen
    Unternehmers, geeignetes Erkenntnismaterial vorzulegen, mit dem der Beleg für ein
    positives Verhältnis von Nutzen und Risiken seines Arzneimittels erbracht werden
    kann. Bei Fehlen geeigneter Belege wird ein entsprechender Antrag auf Zulassung
    von der zuständigen Bundesoberbehörde versagt werden.

    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass für derartige wissenschaft-
    liche Fragestellungen auch finanzielle Fördermittel verfügbar sind, die von verschie-
    denen Forschungs- oder Wirtschaftsförderern im Rahmen von öffentlichen Aus-
    schreibungen bereitgestellt werden (z. B. das Bundesministerium für Bildung und
    Forschung oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau). Voraussetzung ist jeweils ein
    Antrag auf Förderung, der entweder wissenschaftlich gut begründet ist und unab-
    hängige wissenschaftliche Gutachter überzeugt oder, bei einem Wirtschaftsförde-
    rungsprojekt, dass ein Antrag die Entwicklung eines marktfähigen Produktes plau-
    sibler Weise erwarten lassen kann.

    Soweit der Petent erreichen möchte, dass die Wirksamkeit des Herzmittels
    Strophanthin anerkannt wird, so kann der Petitionsausschuss ihn nur darauf verwei-
    sen, dass der Petent bzw. das herstellende Unternehmen diesen Nachweis grund-
    sätzlich selbstständig zu erbringen hat. Gegebenenfalls stehen ihm bzw. dem Unter-
    nehmer die oben geschilderten Förderungsmöglichkeiten zu. Hierfür ist jedoch ein
    gut begründeter Antrag erforderlich.

    Nach alledem kann der Petitionsausschuss einen Anlass für ein parlamentarisches
    Tätigwerden nicht erkennen. Angesichts der bestehenden Förderungsmittel, die auch
    staatlicherseits unter Umständen gewährt werden, empfiehlt der Ausschuss, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
    ist.

Strophantin wurde jahrzehntelang mit grossem Erfolg und ohne Nebenwirkungen bei Herzerkrankungen eingesetzt, zB. im Bergbau untertage. In dieser Zeit, als die Bergleute immer eine Zerbeisskapsel Strophantin bei sich hatten! , gab es keine Herztoten untertage!!! Das ist Evidenz genug für die Wirksamkeit und Sicherheit dieses Mittels!

Noch kein CONTRA Argument.

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