Erfolg

Arzneimittelwesen - Staatlich finanzierte Studie zum Wirkstoff Strophanthin

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
180 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

180 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Arzneimittelwesen Matthias Schumann Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass eine staatlich finanzierte Studie zur Wirk-
samkeit des Herzmittels Strophanthin im Vergleich zur Standardtherapie initiiert wird.

Die vom Petenten durchgeführten Literaturrecherchen lassen aus seiner Sicht den
Schluss zu, dass eine Behandlung mit Strophanthin enthaltenden Arzneimitteln zur
Vorbeugung von Myokardinfarkten in vielen Fällen die beste Alternative sei. Diese
Fakten seien bislang nicht wissenschaftlich widerlegt, sondern würden ignoriert. Er
fordert, der Staat müsse im Sinne der Steuer- und Beitragszahler handeln, weil der
Markt an dieser Stelle versage.

Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, welche von 180 Mitzeichnern unterstützt
wurde und zu sieben Diskussionsbeiträgen geführt hat.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wie folgt zusam-
menfassen:

Hinsichtlich der Zulassung von Arzneimitteln ist grundsätzlich Folgendes festzuhal-
ten:

Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens ist es Aufgabe des pharmazeutischen
Unternehmers, geeignetes Erkenntnismaterial vorzulegen, mit dem der Beleg für ein
positives Verhältnis von Nutzen und Risiken seines Arzneimittels erbracht werden
kann. Bei Fehlen geeigneter Belege wird ein entsprechender Antrag auf Zulassung
von der zuständigen Bundesoberbehörde versagt werden.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass für derartige wissenschaft-
liche Fragestellungen auch finanzielle Fördermittel verfügbar sind, die von verschie-
denen Forschungs- oder Wirtschaftsförderern im Rahmen von öffentlichen Aus-
schreibungen bereitgestellt werden (z. B. das Bundesministerium für Bildung und
Forschung oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau). Voraussetzung ist jeweils ein
Antrag auf Förderung, der entweder wissenschaftlich gut begründet ist und unab-
hängige wissenschaftliche Gutachter überzeugt oder, bei einem Wirtschaftsförde-
rungsprojekt, dass ein Antrag die Entwicklung eines marktfähigen Produktes plau-
sibler Weise erwarten lassen kann.

Soweit der Petent erreichen möchte, dass die Wirksamkeit des Herzmittels
Strophanthin anerkannt wird, so kann der Petitionsausschuss ihn nur darauf verwei-
sen, dass der Petent bzw. das herstellende Unternehmen diesen Nachweis grund-
sätzlich selbstständig zu erbringen hat. Gegebenenfalls stehen ihm bzw. dem Unter-
nehmer die oben geschilderten Förderungsmöglichkeiten zu. Hierfür ist jedoch ein
gut begründeter Antrag erforderlich.

Nach alledem kann der Petitionsausschuss einen Anlass für ein parlamentarisches
Tätigwerden nicht erkennen. Angesichts der bestehenden Förderungsmittel, die auch
staatlicherseits unter Umständen gewährt werden, empfiehlt der Ausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.


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