Regiune: Germania

Arzneimittelwesen - Verkauf von nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln in Drogerien

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag

223 Semnături

Petiția este respinsă.

223 Semnături

Petiția este respinsă.

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das einfache nicht verschreibungspflichtige Schmerzmedikamente auch in Drogerien verkauft werden können, wie es im Rest Europas üblich ist.

motive

Da die Apotheken durch die Einführung einer Sondergebühr für Einkäufe nach 18:30 Uhr(2,50 Euro noch mal auf den Preis von 2,50 Euro für z.B. Ibuprophen oben drauf) deutlich zu verstehen gegeben haben, dass sie keinen Nachtdienst mehr machen möchten, aber Drogerieläden zum Teil bis 22 Uhr oder noch länger geöffnet haben, würde es sich anbieten, den Apothekern die Arbeit zu ersparen und einfache Medikamente über die Drogerien zu vertreiben. Wie z.B. in den Niederlanden, England und Belgien schon seit Jahrzehnten üblich. Denn wer eine Sondergebühr dafür verlangt, dass er mir des Nachts hilft, hat seinen Beruf verfehlt. (Btw.: ich mache auch Nachtschichten, aber ich kann nicht für jeden Anruf und jede Anfrage 2,50 Euro extra kassieren. Aber ich habe auch keine Apothekerlobby im Bundestag)

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Informații privind petiția

Petiția a început: 03.05.2013
Petiția se încheie: 14.06.2013
Regiune: Germania
categorie:

știri

  • Pet 2-17-15-2120-049823

    Arzneimittelwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass nicht verschreibungspflichtige
    Schmerzmedikamente in Drogerien angeboten werden können.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 223 Mitzeichnungen sowie
    64 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf... mai departe

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