Arzneimittelwesen - Verschreibungspflicht für homöopathische Medikamente (Potenzen D4 bis D6) bei ggf. vorliegender Giftigkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
256 Unterstützende 256 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

256 Unterstützende 256 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass homöopathische Medikamente der Potenzen D4 bis D6 verschreibungspflichtig sind, wenn sie als giftig gelten (Beispiele: Atropin, Arsen, Strychnin, Rizin usw.).

Begründung

Viele homöopathische Medikamente, wie beispielsweise Arsenicum album (weißes Arsen), basieren auf hochgradig giftigen Substanzen, die in niedrigen Potenzen.eine schleichende Vergiftung verursachen.Besonders gefährlich ist der Samen des Wunderbaumes (Ricinus communis D4)!

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2120-029082

    Arzneimittelwesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird begehrt, dass bestimmte homöopathische Medikamente in den
    Verdünnungsstufen D4 bis D6 der Verschreibungspflicht unterstellt werden, wenn sie
    als giftig gelten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 256 Mitzeichnungen sowie
    45 Diskussionsbeiträge... weiter

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