Asylrecht - Asyl für schiitische Hazara aus Afghanistan

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

119 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

119 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass schiitische Hazara in Afghanistan aufgrund Ihrer Ethnie und ihrer Religionszugehörigkeit durch die sunnitischen radikal islamischen Taliban und den gleichermaßen sunnitischen radikal islamischen IS religiös und ethnisch verfolgt werden und deshalb in Deutschland Asyl erhalten.

Begründung

Taliban und IS vertreten eine radikal-islamische sunnitische Islamauffassung, für die Schiiten Abtrünnige sind, die getötet werden müssen. Bei den Taliban handelt es sich zusätzlich um mehrheitlich Paschtunen, die ihre ethnischen Verhaltensweisen den Hazara aufdringen wollen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.07.2017
Sammlung endet: 21.08.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-265-044241 Asylrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass schiitische Hazara aus Afghanistan in
    Deutschland Asyl erhalten.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 120 Mitzeichnungen und 39 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass schiitische
    Hazara aufgrund ihrer Ethnie und ihrer Religionszugehörigkeit durch die sunnitischen
    radikal-islamischen Taliban und durch Angehörige des Islamischen Staates (IS) in
    Afghanistan sowohl religiös als auch ethnisch verfolgt würden. Nach der Auffassung
    der Taliban und des IS, die eine radikal sunnitische Islamauffassung vertreten würden,
    seien Schiiten Abtrünnige, die getötet werden müssten. Die Taliban seien zudem
    mehrheitlich Paschtunen, die ihre ethnischen Verhaltensweisen den Hazara
    aufdrängen wollten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass das Bundesamt für Migration und
    Flüchtlinge im Rahmen der individuellen Prüfungen jedes Einzelfalls entscheidet, ob
    die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter nach Artikel 16a
    Grundgesetz oder der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des
    § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) oder der Gewährung subsidiären Schutzes im Sinne
    des § 4 Absatz 1 AsylG oder ein Abschiebungsverbot vorliegen oder nicht.

    Die eingehende Prüfung des Asylantrags, in dem sämtliche individuellen und
    schutzwürdigen Belange des Antragstellers Berücksichtigung finden, kann auch zu
    dem Ergebnis führen, dass die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen.

    Eine pauschale Asylgewährung, wie vom Petenten begehrt, kann es aufgrund der
    rechtlich vorgeschriebenen Einzelfallprüfung im Asylverfahren nicht geben.

    Aus diesen Gründen sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
    parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern, für Bau
    und Heimat - zur Erwägung zu überweisen, soweit Feststellung einer
    Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure (gleich Taliban und IS) gegenüber
    Angehörigen der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan zu treffen ist, sowie die
    Herkunftsländerleitsätze des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu
    Afghanistan bezüglich der religiösen Minderheit der Hazara anzupassen und deren
    tatsächliche Verfolgungssituation in Afghanistan zu berücksichtigen sind, und das
    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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