Aufenthaltsrecht - Erleichterung des Familiennachzugs für Flüchtlinge

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
78 Unterstützende 78 in Deutschland

Sammlung beendet

78 Unterstützende 78 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Familiennachzug für Geflüchtete aus dem Einflussgebiet des sog. "IS" erleichtert und die Wartezeit für Menschen mit subsidiärem Schutz abgeschafft wird. Diese Wartefrist ist im Aufenthaltsgesetz §104 Abs 13 geregelt. Dieser Absatz ist ersatzlos zu streichen, zumindest aber für die genannte Gruppe auszusetzen.

Begründung

1) Die Folgen des „Asylpaket 2“Seit dem Inkrafttreten des Asylpaket 2 ist subsidiärer Schutz deutlich häufiger zugesprochen worden als zuvor. Die Bundeszentrale für politische Bildung nennt einen Anstieg von 1 % (2015) auf 16 % (2016) für alle Geflüchteten. Laut Pro Asyl beträgt der Anstieg für Syrer ein 160-faches, denn noch 2015 erhielten lediglich 0,1% der Bewerber subsidiären Schutz. Für dieses Vorgehen existieren keine Gründe, die in der speziellen Syrien-Problematik zu finden wären.2) Die Folgen des Krieges in SyrienDie Lage in Syrien verschlechtert sich weiter. Das UNHCR appelliert an die EU-Regierungen, „verstärktes Resettlement und humanitäre Aufnahmeprogramme, Familienzusammenführung sowie humanitäre Visa und Studentenvisa“ zu fördern, also, syrischen Geflüchteten den Status entsprechend der Genfer Konvention zuzuerkennen. (zB in „Kursänderung in Europa notwendig; unhcr.de 17.09.2015)Eine substantielle Verbesserung wird von Nahost-Experten für die nähere Zukunft nicht in Aussicht gestellt. So spricht der IKRK-Präsident Peter Maurer von einer Bevölkerungsvertreibung aufgrund der Zerstörung der syrischen Infrastruktur (Luzerner Zeitung 12.06.16). Eine Studie der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung kommt zu dem Schluss, dass die Konfliktparteien einer Deeskalation nicht zugänglich seien. Ein Friedensprozess sei nur von außen anzustoßen. Dafür gebe es allerdings keine Anhaltspunkte (HSFK, Standpunkt, Daniel Müller 03/16).3) Die Situation der FamilienDer „Danish Immigration Service“ berichtet im September 2015, Syrern, die als Deserteure gelten könnten, drohe bei Rückkehr Haft oder die Todesstrafe. Das trifft auf alle wehrfähigen Männer zu. Weiterhin betont der DIS, für Angehörige von „Deserteuren“ oder Oppositionellen bestehe ein hohes Risiko von Sippenhaft. Das betrifft nach Sachlage alle syrischen Kurden.4) Schutz der Familien und Integration in DeutschlandDas Grundgesetz stellt Familien in Artikel 6 ausdrücklich unter Schutz. Es erklärt nicht, ebensowenig wie die darauf fußenden Gesetze, dass sich dieser Schutz auf bestimmte Ethnien beschränken sollte. Nach Ansicht von Heinz Hilgers, Deutscher Kinderschutzbund, widerspricht die Regelung „dem Geist und Inhalt ... der UN-Kinderrechtskonvention“ (tagesschau.de, 03.02.16).Zudem wird eine Integration ohne Familien nicht funktionieren. Darin sind sich viele Experten einig. Exemplarisch dafür sei auf den Präsidenten der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, verwiesen, der betont: „Integration ist ein Familienprojekt. (...) Wie sollen diese Menschen Zuversicht auf ein Leben in Frieden aufbauen, wenn ihre Frau und ihre Kinder nicht hier sind?“ (Blogeintrag Lilie, 15.02.16)

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