66 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Artikel 16.0.6 AufenthG-VwV vom 26.10.2009, der den Aufenthalt der Studienbewerber auf zwei Jahre begrenzt, zu erweitern auf die unter 16.1.1.5 bei einjährigem Visum zugebilligte Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis "soweit aus im Verantwortungsbereich der Hochschule liegenden organisatorischen Gründen die Aufnahme des Studiums erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist."
Αιτιολόγηση
Ein Studienbeginn ist jetzt an den deutschen Universitäten fast nur noch zum Wintersemester möglich. Die Absolventen, die das Studienkolleg im Dezember eines Jahres beenden und sich dann bereits zwei Jahre in Deutschland aufhalten (Sprachkurs, Studienkolleg), befinden sich dann in einer aufenthaltsrechtlich ungewissen Lage.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
01/12/2014
Η αναφορά τελειώνει:
07/01/2015
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 1-18-06-26-015757
Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petentin begehrt einen Beschluss des Deutschen Bundestages, den auf zwei
Jahre begrenzten Aufenthalt der Studienbewerber zur Studienvorbereitung zu
verlängern, „soweit aus im Verantwortungsbereich der Hochschule liegenden
organisatorischen Gründen die Aufnahme des Studiums erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich ist“.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.