Aufenthaltsrecht - Keine Abschiebung/Ausweisung von Flüchtlingen aus sog. sicheren Herkunftsländern bei geschlechtsspezifischer und ethnischer Verfolgung

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Deutschen Bundestag
119 Støttende 119 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

119 Støttende 119 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2015
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, keine Abschiebung und Ausweisung von Flüchtlingen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern ( z. B. Kosovo), die aus Gründen geschlechtsspezifischer und ethnischer Verfolgung Asyl oder Bleiberecht in Deutschland beantragt haben. Hauptsächlich betroffen sind Kinder und Jugendliche, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben und im Herkunftsland schutzlos und wehrlos den Verhältnissen ausgesetzt sind.

Grunnen til

Die Bundesrepublik Deutschland steht hier auf dem Prüfstand für Jugendschutz und Völkerrecht. Es werden Kinder- und Jugendliche ohne Unterschied in sogenannte sichere Herkunftsländer wie den Kosovo zurückgeführt bzw. abgeschoben, auch wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen. Vergewaltigung, Androhung von Vergewaltigung von Minderjährigen und in Folge entstandene seelische und psychische Schäden sind in Deutschland nicht ausreichend, um eine Schutzbedürftigkeit zu begründen. Mit einer solchen Auffassung ist es schwer möglich, die inhaltlichen Absichten des Kinder- und Jugenschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland eben solchen missbrauchten bzw. bedrohten Kindern überzeugend darzulegen.

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nyheter

  • Pet 1-18-06-26-027681

    Aufenthaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Flüchtlinge – vor allem Kinder und
    Jugendliche – aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern aus Gründen
    geschlechtsspezifischer und ethnischer Verfolgung Asyl oder ein Bleiberecht in
    Deutschland beantragen können.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen 120 Mitzeichnungen und 52 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
    Verständnis gebeten,... lengre

Homosexuelle, die für ihre angeborene Veranlagung nichts können, aber in allen muslimischen Staaten und in Russland verfolgt werden, sollten in Deutschland grundsätzlich unbegrenzt Zuflucht finden können. Für Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MuFl) muß in diesen Aufenthaltsrecht unbedingt geregelt werden, dass diese mit Erreichen der Volljährigkeit ausnahmslos wieder in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Um deren Betreuung müßten sich ausschließlich diese Gutmensch-Frauen kümmern und nicht die Allgemeinheit!

Mit 18 muß es aber dann sofort gnadenlos zurück ins Heimatland gehen! Wenn es diese heutigen menschlich hohen Erziehungsstandards bereits schon in den 1960er/70er Jahren gegeben hätte, hätten ich und viele Andere heute keine Erziehungs-Traumata durch die damals noch erlaubten Ohrfeigen, Prügelstrafen und anderen Grässlichkeiten.

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