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Keräys valmis
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass Fahrkosten zwischen Wohnort und Träger von Integrationssprachkursen für geflüchtete Menschen auch in Landkreisen in voller Höhe übernommen werden.
Perustelut
Flüchtlinge, die auf Grundsicherung gem. SGB II angewiesen sind, haben erhebliche Probleme, die Differenz zwischen den vom BAMF erstatteten und den tatsächlichen Kosten aus ihrem ALG II aufzubringen, zumal da für andere Kostenträger ein Leistungsverbot besteht. In Extremfällen kann aus Kostengründen keine weitere Teilnahme am ISK erfolgen und die Betroffenen müssen bis zu 1 Jahr - auf Kosten des Grundsicherungsträgers - auf die Möglichkeit eines Wiedereinstiegs in einen geeigneten ISK warten.
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Vetoomus alkoi:
13.06.2018
Vetoomus päättyy:
14.08.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 2.11.2019Petitionsausschuss
Pet 1-19-06-26-007727
25746 Heide
Aufenthaltsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat – als Material zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Fahrtkosten für Integrationskursteilnehmende in
Landkreisen in voller Höhe übernommen werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 74 Mitzeichnungen und 39 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass eine Diskrepanz
bestehe zwischen den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt)
erstatteten... enemmän
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