Die petisie is gerig aan:
Landtag NRW
Am 01.05.2013 ist in NRW das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. In der aktuellen Fassung empfinden wir (die Unterzeichner) dieses Gesetz als zu streng.
Unserer Meinung nach ist es voellig akzeptabel, in Restaurants ein vollstaendiges oder zumindest zonenmaessiges Rauchverbot zu gewaehrleisten.
Wirte von Gaststaetten/Kneipen sollen allerdings selber entscheiden duerfen, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal betreiben wollen. Auch die Option einer "Zoneneinteilung" sollte ihnen weiterhin zur Verfuegung stehen.
Wir sind der Auffassung, dass sich durch das Marktprinzip von "Angebot und Nachfrage" eine zufriedenstellende Loesung fuer Raucher, Nichtraucher, Wirte und Angestellte ergeben wuerde.
Der tolerante Nichtraucher kann dann sowohl eine Raucherkneipe (in der er wissentlich dem Rauch ausgesetzt ist), als auch eine Nichtraucherkneipe besuchen.
Der tolerante Raucher kann dann sowohl eine Raucherkneipe, als auch eine Nichtraucherkneipe besuchen (in der er wissentlich nicht rauchen darf).
Die Arbeitnehmer aus dem Bereich der Gastronomie haben zudem die Moeglichkeit, entsprechend ihrer persoenlichen Ueberzeugung in den jeweils fuer sie in Frage kommenden gastronomischen Betrieben zu arbeiten.
Die Unterzeichner dieser Petition fordern eine Ruecknahme des Nichtraucherschutzgesetzes in der aktuellen Fassung und setzen sich fuer eine gesetzliche Rahmengebung ein, die der Entscheidungsfreiheit der Buergerinnen und Buerger naeher kommt.
Rede
Ein fuer alle Buergerinnen und Buerger akzeptables Gesetz halten wir fuer unabdingbar. Durch eine Gesetzesaenderung kann den verschiedenen Interessen besser Rechnung getragen werden. Unternehmerische Freiheit, soziale Marktwirtschaft und gesundheitliche Bestrebungen sollen durch ein neues Gesetz vernuenftig miteinander in Einklang gebracht werden. Die Selbstbestimmung ALLER Buergerinnen und Buerger stehen bei der Forderung nach Gesetzesaenderung im Vordergrund.